Pfüb
Verfasst: 11.05.2020, 11:20
Hallo guten Morgen,
habe Anfang des Jahres einen Pfüb beantragt dem auch entsprochen wurde. Gerichtsvollzieher wurde beauftragt, der konnte jedoch nicht zustellen, da Schuldner nicht unter der Adresse gemeldet war. Das Gericht hat jetzt eine Nachricht an uns geschickt, der der Prüfung der Erreichbarkeit der Gesellschaft dient. Drittschuldner hat die Adresse bestätigt.
Muss ich einen neuen Pfüb beantragen oder schicke ich den alten mit dem Schreiben des AG an Gerichtsvollzieher mit der Bitte die Zustellung zu veranlassen?
habe Anfang des Jahres einen Pfüb beantragt dem auch entsprochen wurde. Gerichtsvollzieher wurde beauftragt, der konnte jedoch nicht zustellen, da Schuldner nicht unter der Adresse gemeldet war. Das Gericht hat jetzt eine Nachricht an uns geschickt, der der Prüfung der Erreichbarkeit der Gesellschaft dient. Drittschuldner hat die Adresse bestätigt.
Muss ich einen neuen Pfüb beantragen oder schicke ich den alten mit dem Schreiben des AG an Gerichtsvollzieher mit der Bitte die Zustellung zu veranlassen?