Pfüb

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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grete
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#1

11.05.2020, 11:20

Hallo guten Morgen,

habe Anfang des Jahres einen Pfüb beantragt dem auch entsprochen wurde. Gerichtsvollzieher wurde beauftragt, der konnte jedoch nicht zustellen, da Schuldner nicht unter der Adresse gemeldet war. Das Gericht hat jetzt eine Nachricht an uns geschickt, der der Prüfung der Erreichbarkeit der Gesellschaft dient. Drittschuldner hat die Adresse bestätigt.

Muss ich einen neuen Pfüb beantragen oder schicke ich den alten mit dem Schreiben des AG an Gerichtsvollzieher mit der Bitte die Zustellung zu veranlassen? :thx
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Anahid
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#2

11.05.2020, 11:40

Einfach nur Zustellung beantragen. Neuen PfÜB brauchst Du nicht. Beim PfÜB ist es immer nur wichtig, dass an den Drittschuldner zugestellt werden kann. :teufel
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
grete
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#3

11.05.2020, 11:51

Danke Anahid :knutsch
grete
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#4

11.05.2020, 11:54

Hallo Anahid,
noch eine kurze Frage. Aber ich füge noch eine neue Forderungsaufstellung bei, da ja Gerichtsvollzieherkosten angefallen sind??
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Anahid
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#5

11.05.2020, 14:21

Nein, brauchst Du nicht. :) Steht im PfüB, dass die Vollstreckung zuzüglich der Kosten erfolgt und der Drittschuldner kennt die Zustellungskosten.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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