Pfändung veranlasst, nun liegt ein weiterer Titel vor

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Macsine1101
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 7
Registriert: 07.05.2020, 07:07
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA Win 2000

#1

07.05.2020, 07:16

Guten Morgen :-)

Ich habe folgende Frage:

Ich habe eine Kontenpfändung, mit vorausgegangenem Zahlungsverbot, veranlasst aus einem Anerkenntnisurteil. Das Zahlungsverbot wurde zugestellt; die Drittschuldnerin hat sich schon gemeldet (und mitgeteilt, dass das Zahlungsverbot eigentlich nichtig sei, weil ich da keine genaue Bankverbindung bzw. Kontonummer angegeben habe). Nun habe ich den Kostenfestsetzungsbeschluss vorliegen. Reicht es, wenn ich diesen nachreiche oder ist es zwingend erforderlich, eine weitere Pfändung zu veranlassen? Gibt es hier eine passende Stelle in der ZPO, wo das genau definiert wird? Das wäre meine Frage...

Das Thema genaue Bezeichnung Kontonummer habe ich schon gefunden; es ist nicht erforderlich!

Wünsche allen noch eine schöne und angenehme Arbeitswoche!

Macsine
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17576
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

07.05.2020, 09:02

Du kannst einen PfÜB nicht "erweitern". Da wird nichts anderes übrig bleiben, eine weitere Pfändung zu beantragen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten