Zwangsgeld beitreiben

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Muedmaus
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#1

05.05.2020, 17:00

Hallo!

Ich mal wieder. Der Schlauch auf dem ich stehe, ist heute extrem lang .... Sorry.

Also: ich habe 2 Sachen (1x Zivilrecht und 1x Arbeitsrecht). Der Einfachheit halber nehme ich das Arbeitsrecht, denn die Fragestellung ist gleich.
Folgender Fall: Alles schön vor dem Arbeitsgericht, Lohn auch gezahlt, ABER kein Zeugnis erteilt.

Ok. Zwangsgeldantrag nach § 888 ZPO. Auch gut. Vollstreckbarer Bschluss kam, Zwangsgeld 500,00 €.

Und jetzt????

Ich finde nirgendwo ein Muster oder eine vernünftige Hilfe, WO ich das jetzt beim Zwangsvollstreckungsformular angebe. Es wird doch für die Staatskasse vollstreckt und nur die RA-Gebühren für den Auftrag gehen an uns. Und ersatzweise Zwangshaft kann ich auch vollstrecken. :kopfkratz
Kann ich den Gerichtsvollzieher auch darauf aufmerksam machen, dass ich ein Zeugnis haben möchte? Oder geht das Spiel danach einfach von vorne los?

Ich bin für jede Hilfe dankbar. Möchte von dem Schlauch runter. :lol:

LG
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Anahid
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#2

05.05.2020, 17:14

:suche Beitrag #12

Und ja: erteilt der Arbeitgeber das Zeugnis auch dann noch nicht, kannst Du wieder von vorne anfangen. :-?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Muedmaus
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#3

05.05.2020, 17:26

Vielen Dank für die schnelle Antwort, Anahid!

Ich habe zwar die Suchfunktion genutzt, aber vielleicht die falschen Schlagwörter benutzt. :oops: :pfeif Verzeih!
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Tigerle
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#4

06.05.2020, 08:47

Das Zeugnis kann der GVZ nicht vollstrecken. Ich hatte auch erst einen entsprechenden Antrag (nicht Zeugnis sondern Auskunft). Der GVZ möchte einen Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft oder Vollstreckung des Geldes. Zur Abwehr des Anspruches kann der Schuldner dann die entsprechende Auskunft/Zeugnis erstellen.
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