Zustellung 2. vollstreckbare Ausfertigung Vollstreckungsbescheid

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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bipe71
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#1

05.05.2020, 15:46

Moin,

wir haben eine zweite vollstreckbare Ausfertigung eines Vollstreckungsbescheides erteilt bekommen, nachdem die erste auf dem Postweg verschütt gegangen ist. Ich soll jetzt eine Lohnpfändung machen und als ich damit fertig war, fiel mir ein, muss ich die jetzt erteilte zweite vollstreckbare Ausfertigung des Vollstreckungsbescheides nicht noch zustellen lassen oder zählt als Zustellung die ursprüngliche Zustellung, die auf dem Vollstreckungsbescheid vermerkt ist? Ich bin gerade mit mir am zweifeln und finde hierzu leider nichts (brauchbares).

Viele Grüße
Bipe
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Anahid
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#2

05.05.2020, 16:45

Wenn das Zustellungsdatum auf der Ausfertigung angegeben ist, musst, Du m.E. nicht nochmal zustellen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
bipe71
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#3

05.05.2020, 16:50

Dort steht nur die ursprüngliche Zustellung, also die vom ersten Vollstreckungsbescheid.
Die "neue" Ausfertigung ist ja eine komplette "Abschrift" des ursprünglichen Vollstreckungsbescheides nur zusätzlich versehen mit den Stempeln: Ausgefertigt und vorstehende zweite Vollstreckbare Ausfertigung wird gem. § 733 ZPO .... nach Verlust der ersten vollstreckbaren Ausfertigung gegen den Antragsgegner erteilt.
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Anahid
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#4

05.05.2020, 16:59

Macht aber m.E. nicht aus. Die erste ist zugestellt worden; die Zustellung ist auf der zweiten vermerkt. Voraussetzung für die ZV ist Titel, Klausel, Zustellung. Titel ist der VB, Du hast eine Klausel drauf und ein Zustellungsdatum. Ob es sich dabei um die 1. oder 500. Ausfertigung handelt, dürfte m.E. egal sein. Durch den Vermerk, dass es sich um eine zweite Ausfertigung handelt, wird ja nicht die Zustellung der ersten Ausfertigung "unwirksam". Wenn der Schuldner gegen die Erteilung der zweiten Ausfertigung Einwände erhoben hätte, hättet Ihr die nicht erhalten. Es geht ja nur darum, klarzustellen, dass irgendwo auf dieser Welt wohl auch noch die erste Ausfertigung herumirrt. Ich bin weiterhin der Meinung, dass eine erneute Zustellung nicht erforderlich ist.
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pitz
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#5

05.05.2020, 17:43

Warum sollte man erneut zustellen müssen? Die zweite Ausfertigung ist doch inhaltlich absolut identisch mit der ersten. :kopfkratz

Ich sehe das wie Anahid.
bipe71
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#6

05.05.2020, 21:54

:thx :thx
Manchmal sollte man einfach aufhören zu viel zu denken. :patsch
Dann werde ich meinen Pfüb morgen rausschicken.
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