Hallo, wir beabsichtigen, den Anteil des Schuldners am Kaufpreis eines Hauses zu pfänden in einer Erbangelegenheit. Einen Entwurf des Kaufvertrages mit Urkundennummer gibt es, es haben aber noch nicht alle Beteiligten unterzeichnet.
Muss ich warten, bis der Vertrag steht oder gibt es doch eine Möglichkeit, schon jetzt das vorläufige Zahlungsverbot und die Pfändung zu veranlassen, auch wenn noch kein Rechtsverhältnis zustande gekommen ist?
L. G.
Pfändung Kaufpreis Haus
- Tigerle
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Ich würde aus taktischen Gründen - vor allem wenn Ihr zeitnah informiert werdet, wenn alle unterschrieben habe - warten bis der Vertrag zustandegekommen ist, nicht dass der Schuldner seine Einwilligung bzw. Unterschrift verweigert.
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Meiner Meinung nach wäre es zulässig, da man auch zukünftige Forderungen pfänden kann.
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