Pfändung Kaufpreis Haus

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Drea1
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 29
Registriert: 19.12.2018, 22:15
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#1

28.04.2020, 21:00

Hallo, wir beabsichtigen, den Anteil des Schuldners am Kaufpreis eines Hauses zu pfänden in einer Erbangelegenheit. Einen Entwurf des Kaufvertrages mit Urkundennummer gibt es, es haben aber noch nicht alle Beteiligten unterzeichnet.

Muss ich warten, bis der Vertrag steht oder gibt es doch eine Möglichkeit, schon jetzt das vorläufige Zahlungsverbot und die Pfändung zu veranlassen, auch wenn noch kein Rechtsverhältnis zustande gekommen ist?

L. G.
Benutzeravatar
Tigerle
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3581
Registriert: 30.01.2008, 09:20
Beruf: Wirtschaftsassistenin/selbständige ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Augsburg

#2

29.04.2020, 08:33

Ich würde aus taktischen Gründen - vor allem wenn Ihr zeitnah informiert werdet, wenn alle unterschrieben habe - warten bis der Vertrag zustandegekommen ist, nicht dass der Schuldner seine Einwilligung bzw. Unterschrift verweigert.
Drea1
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 29
Registriert: 19.12.2018, 22:15
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#3

29.04.2020, 10:29

Okay, das macht auf jeden Fall Sinn. Danke.


Aber wäre es überhaupt zulässig?
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17555
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#4

29.04.2020, 10:45

Meiner Meinung nach wäre es zulässig, da man auch zukünftige Forderungen pfänden kann.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Drea1
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 29
Registriert: 19.12.2018, 22:15
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#5

29.04.2020, 19:55

Danke
Antworten