Zwangsvollstreckung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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RA-Tübingen

#1

28.04.2020, 13:31

Wäre jemand so nett und kann mir sagen, ob ich für eine Zwangsvollstreckung das Formular vom Gericht

https://justiz.de/formulare/zwi_bund/vo ... er_GV6.pdf

zwingend verwenden muss? Wenn ja gibt es das irgendwo im Internet zum direkt am PC ausfüllen oder muss man das per Hand machen?

Falls nein, gibt es ein Mustertext für die Zwangsvollstreckung?
Feldhamster
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#2

28.04.2020, 13:47

Ja, es besteht Formularzwang. Ich lade mir die Formulare über die Homepage der Justiz NRW runter und kann sie dann am PC ausfüllen.
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Dany1981
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#3

28.04.2020, 13:51

Warum nicht über RA-Micro machen? Is doch viel einfacher. :kopfkratz
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."

Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht. :mrgreen:
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#4

28.04.2020, 14:03

Dany1981 hat geschrieben:
28.04.2020, 13:51
Warum nicht über RA-Micro machen? Is doch viel einfacher. :kopfkratz
Um darauf zu kommen, hätte man sich mehr mit dem Thema befassen müssen. Aber so ist doch einfacher :mrgreen:
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Tigerle
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#5

28.04.2020, 14:58

Ja das Formular ist zwingend notwendig.
Wenn Sie mit RA-Micro arbeiten wie in Ihrem Profil angegeben, dann müssen Sie zunächst ein Forderungskonto anlegen, danah gehen Sie auf Zwangsvollstreckung.

Andernfalls finden Sie auf https://justiz.de/formulare/index.php;j ... F428B6EC62 neben dem oben gesuchten Formular noch weitere Formulare für PfÜb etc.
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