Gebühren nach 3309 VV RVG

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Svengie
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#1

28.04.2020, 10:27

Hallo :wink1

Der GV hat der Schuldnerin eine Frist zur Zahlung bis zum 08.05.20 gegeben. Zudem teilt er mit, wenn die Frist nicht eingehalten werden sollte, dann folgt Termin zur Abgabe der VA am 11.05.20. Bekomme ich jetzt schon die zweite Verfahrensgebühr für die reine Ladung zur Abgabe der VA?

Ich danke euch!!
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Anahid
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#2

28.04.2020, 10:43

Ja. Glaskugel befragend, weil der Sachverhalt es nicht hergibt, gehe ich davon aus, dass zuvor Vollstreckungsauftrag gestellt wurde und der GV Dir zumindest mitgeteilt hat, dass die Schuldnerin nicht angetroffen werden konnte o.ä.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Svengie
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#3

28.04.2020, 10:44

Ja, richtig, genau Anahid.
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#4

28.04.2020, 10:44

Ich danke dir.
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#5

28.04.2020, 10:46

Wenn der Schuldner jetzt fristgerecht zahlen sollte (also bis zum 08.05.20), bleibt die Gebühr für die Ladung zur Abgabe der VA bestehen?
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Anahid
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#6

28.04.2020, 10:47

Ja. Vollstreckungsauftrag ist ja erledigt und Du bist jetzt bereits im Verfahren auf Abgabe der Vermögensauskunft.
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#7

28.04.2020, 10:50

okay :)
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