Pfändung von Gesellschaftsanteilen GmbH & Co. KG

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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gewusel
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#1

28.04.2020, 10:17

Hallo Ihr Lieben,

wir haben einen Titel gegen eine GmbH, die als Kommanditistin bei einer GmbH & Co. KG mit Gesellschaftsanteilen im HR verzeichnet ist.

Diese möchte ich zu gern pfänden.

Drittschuldner wäre die GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementär-GmbH, diese vertreten durch den GF, oder?

Schreibe ich in Feld G dann rein, dass wir die Gesellschaftsanteile der Kommanditistin pfänden? Und setze ich das Kreuz bei "an Zahlungs statt"? Müssen Gesellschaftsanteile nicht bewertet werden, bevor sie verwertet werden können? Dann wird es nur ein Pfändungsbeschluss, oder???

Ihr seht, Fragen über Fragen... vielleicht kann jemand Licht ins Dunkle bringen...

:thx schon jetzt
Das Gewusel
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icerose
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#2

29.04.2020, 09:18

Hallo, Gewusel,
bisher hab ich es noch nicht so weit treiben müssen. Und leider bin ich heute daheim, sodass ich nicht wirklich Zugriff auf Fachliteratur habe. :(

Ja, Drittschuldner ist die KG, vertreten durch GmbH, diese vertreten durch GF.
In Feld G muss rein, was du schon geschrieben hast. Ja, das wird nur ein Pfänder - da gibt es ja nix zu überweisen. Also ja, "an Zahlungs statt" ankreuzen. Wie du siehst, ist es gar nicht so dunkel bei dir. :lol:

Hast du eventuell einen Stöber - Forderungspfändung? Der erklärt toll, wie es genau geht. ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
gewusel
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#3

29.04.2020, 12:13

Hallo icerose,

oh, es wird hell! :lolaway Danke Dir für die Bestätigung!

Einen Stöber haben wir hier leider nicht... schaue ich mir mal an und vielleicht kommt das Buch dann auf meine Wunschliste. :pfeif

Mein Tag ist gerettet...

Liebe Grüße
Das Gewusel
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