Hinterlegungsbetrag wird nicht freigegeben
Verfasst: 22.04.2020, 10:07
Hallo zusammen,
1. Frage
ich habe da eine Frage, bei der meine Kollegin und ich nicht wirklich wissen, wie wir vorgehen sollen.
Gegner hat aus einem VU gegen M die ZV eingeleitet. Wir haben die Sicherheitsleistung hinsichtlich des Betrags aus dem VU hinterlegt und gegen das VU Einspruch eingelegt. Das Verfahren wurde durch Vergleich beendet. Unser Mandant hat den Vergleichsbetrag an den Gegner gezahlt.
Wir haben den Gegner (Gläubiger) nun gebeten, den Betrag, welchen wir hinterlegt haben, freizugeben. Dieser teilte uns mit, dass zwar der Vergleich bezahlt ist jedoch noch der KFB ergehen muss (hatten eine Quote und der Gegner würde noch was bekommen). Der Gegner will den Hinterlegungsbetrag nicht freigeben, solange der KFB nicht ergangen ist.
Wir haben den Hinterlegungsbetrag jedoch für das VU hinterlegt und nicht für den KFB. Darf der Gegner (Gläubiger) das?
Ich denke, dass der Gegner den Hinterlegungsbetrag freigeben muss, da dieser nichts mit den Kosten aus den KFB zu tun hat.
2.
Da der Gegner den Hinterlegungsbetrag nicht frei gibt, möchten wir gegen ihn vollstrecken. Demnach müssen wir eine Zwangshandlung vornehmen. Müssen wir dan ggü. dem Gegner das Zwangsgeld festsetzen lassen? Und wenn ja, gibt es dafür einen Antrag?
Vielen Dank
LG
1. Frage
ich habe da eine Frage, bei der meine Kollegin und ich nicht wirklich wissen, wie wir vorgehen sollen.
Gegner hat aus einem VU gegen M die ZV eingeleitet. Wir haben die Sicherheitsleistung hinsichtlich des Betrags aus dem VU hinterlegt und gegen das VU Einspruch eingelegt. Das Verfahren wurde durch Vergleich beendet. Unser Mandant hat den Vergleichsbetrag an den Gegner gezahlt.
Wir haben den Gegner (Gläubiger) nun gebeten, den Betrag, welchen wir hinterlegt haben, freizugeben. Dieser teilte uns mit, dass zwar der Vergleich bezahlt ist jedoch noch der KFB ergehen muss (hatten eine Quote und der Gegner würde noch was bekommen). Der Gegner will den Hinterlegungsbetrag nicht freigeben, solange der KFB nicht ergangen ist.
Wir haben den Hinterlegungsbetrag jedoch für das VU hinterlegt und nicht für den KFB. Darf der Gegner (Gläubiger) das?
Ich denke, dass der Gegner den Hinterlegungsbetrag freigeben muss, da dieser nichts mit den Kosten aus den KFB zu tun hat.
2.
Da der Gegner den Hinterlegungsbetrag nicht frei gibt, möchten wir gegen ihn vollstrecken. Demnach müssen wir eine Zwangshandlung vornehmen. Müssen wir dan ggü. dem Gegner das Zwangsgeld festsetzen lassen? Und wenn ja, gibt es dafür einen Antrag?
Vielen Dank
LG