Hinterlegungsbetrag wird nicht freigegeben

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Annii0098
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#1

22.04.2020, 10:07

Hallo zusammen,

1. Frage
ich habe da eine Frage, bei der meine Kollegin und ich nicht wirklich wissen, wie wir vorgehen sollen.

Gegner hat aus einem VU gegen M die ZV eingeleitet. Wir haben die Sicherheitsleistung hinsichtlich des Betrags aus dem VU hinterlegt und gegen das VU Einspruch eingelegt. Das Verfahren wurde durch Vergleich beendet. Unser Mandant hat den Vergleichsbetrag an den Gegner gezahlt.

Wir haben den Gegner (Gläubiger) nun gebeten, den Betrag, welchen wir hinterlegt haben, freizugeben. Dieser teilte uns mit, dass zwar der Vergleich bezahlt ist jedoch noch der KFB ergehen muss (hatten eine Quote und der Gegner würde noch was bekommen). Der Gegner will den Hinterlegungsbetrag nicht freigeben, solange der KFB nicht ergangen ist.

Wir haben den Hinterlegungsbetrag jedoch für das VU hinterlegt und nicht für den KFB. Darf der Gegner (Gläubiger) das?

Ich denke, dass der Gegner den Hinterlegungsbetrag freigeben muss, da dieser nichts mit den Kosten aus den KFB zu tun hat.

2.

Da der Gegner den Hinterlegungsbetrag nicht frei gibt, möchten wir gegen ihn vollstrecken. Demnach müssen wir eine Zwangshandlung vornehmen. Müssen wir dan ggü. dem Gegner das Zwangsgeld festsetzen lassen? Und wenn ja, gibt es dafür einen Antrag?

Vielen Dank

LG
samsara
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#2

22.04.2020, 12:24

Annii0098
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#3

22.04.2020, 14:24

Vielen Dank für die Rückmeldung.

Wir haben dem Hinterlegungsgericht mitgeteilt, dass wir den hinterlegten Betrag zurückwollen, da unser Mandant den Vergleich bezahlt hat. Die Hinterlegungsstelle meinte aber dass sie die Mitteilung des Gläubigers braucht. Und der Gläubiger gibt diese nicht ab, da er sagt, dass noch die Kosten aus dem KFB ausstehen.

Aber die Kosten aus dem KFB haben nichts mit dem Hinterlegungsbetrag zu tun.
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#4

22.04.2020, 15:40

Hat der Gläubiger dem Gericht gegenüber so argumentiert?
Annii0098
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#5

22.04.2020, 16:46

Nein, die Gegenseite hat es uns so mitgeteilt.

Wir haben dem Gericht mitgeteilt, dass wir den Betrag ausbezahlt haben wollen, da unser Mandant den Vergleich bezahlt hat. Das Gericht müsste eigentlich den Gläubiger anschreiben und ihn frage, ob der hinterlegte Betrag an uns ausbezahlt werden kann. Wir haben vor Wochen die Hinterlegungsstelle angeschrieben. Bis heute liegt uns nichts vor. Ich denke mal, dass wegen der Pandemie alles still steht.

Die Gegenseite hat uns mitgeteilt, dass sie den Betrag nicht auszahlen werden, solange der KFB (welcher noch nicht vorliegt) nicht bezahlt ist.
samsara
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#6

23.04.2020, 08:25

Dann ruf doch mal bei Gericht an und frag nach, ob der Gläubiger schon angeschrieben worden ist.
Der hinterlegte Betrag hat nichts mit dem Kfb zu tun und muss vom Gläubiger freigegeben werden. Maßgeblich für die Hinterlegung war das VU, nicht der Kfb.
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