Taschengeldanspruch richtig berechnen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
refana87
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#31

17.01.2008, 14:10

Ich schick Dir mal mein Muster als PN
klugi
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#32

02.10.2009, 20:44

Hallo,

wir haben einen ähnlichen Fall...

in unserem Fall hatte die ehefrau einkommen von EUR 1000,00 mtl. er notwendige hartz IV zuschüsse ..

wir haben bei Gericht im Pfüb- Antrag eine Spanne von 38 - 49 € angegeben und das Gericht gebeten, nach Ermessen den Taschengeldbetrag festzusetzen ...

wurde dann auf 49 € festgesetzt, die wir jetzt "lustig" pfänden !!

vllt. funktioniert das ja bei dir auch

gruß :D
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#33

09.03.2018, 10:57

Hallo ihr Lieben,

ich möchte euren alten Beitrag nochmal aufgreifen, weil ich momentan vor dem gleichen Problem stehe.

Ich verstehe allerdings nicht viel davon außer 5% bis 7% vom bereinigten Nettoeinkommen.

Könnte mir jemand von euch bei der Berechnung behilflich sein?

Meine Daten:
Nettoeinkommen Ehefrau 2.600,00 €
zuzüglich Kindergeld 194,00 € (wird an die Ehefrau gezahlt)
Kind ist 2000 geboren und wohnt bei den Eltern
Schuldner verdient nichts

Begründen würde ich bei Gericht, dass die Forderung schon aus 1994 stammt und jegliche Vollstreckung bislang erfolglos geblieben ist. Forderungshöhe ist weit im fünfstelligen Bereich. :-?

Liebe Grüße und
:thx
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#34

09.03.2018, 11:33

Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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#35

09.03.2018, 11:38

Habe ich mir rauskopiert. :thx
Aber was mach ich mit dem Kind? Muss ich das Kindergeld erst dazurechnen und dann zweimal Unterhalt abziehen? :nachdenk
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AliceImWunderland
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#36

09.03.2018, 11:46

Das Einkommen des DS ist um das gezahlte Kindergeld zu erhöhen, um daraus später den fiktiven Unterhaltsanspruch abzuziehen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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#37

11.03.2018, 13:45

Den ersten Teil mit dazurechnen hab ich verstanden. Aber beim Unterhalt versteh ich es dann wieder nichts mehr... :sad:

Ich habe dann also Einkommen + Kindergeld = bereinigtes Nettoeinkommen von 2.794,00 €
davon dann 5% bis 7 %
- 2x Unterhalt? :kopfkratz
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