Schuldner nicht umgemeldet

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Svengie
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 368
Registriert: 15.10.2015, 21:22
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: Advoware

#1

20.04.2020, 15:19

Hallo Leute :wink1

Ich komme in einer ZV-Sache nicht weiter. Der GV hatte mir mit Datum vom 09.03.20 die ZV-Unterlagen zurückgesandt mit dem Vermerk, dass der Schuldner unbekannt verzogen ist. Daraufhin habe ich eine ausführliche EMA-Anfrage gestellt. Das Ergebnis: Die Adresse hat sich nicht geändert. Das heißt wohl, der Schuldner hat sich nicht umgemeldet. Würdet ihr jetzt noch einige Zeit warten und dann eine neue Anfrage stellen oder gibt es noch mehr Möglichkeiten?

:thx
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17576
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

20.04.2020, 16:03

Du kannst eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Meldegesetz stellen. Ich persönlich halte da aber nicht viel von (führt meistens eh zu nix) und stelle drei Monate später nochmal eine Anfrage. Aber da gibt es bestimmt gegenteilige Meinungen. ;)
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Svengie
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 368
Registriert: 15.10.2015, 21:22
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: Advoware

#3

20.04.2020, 16:05

Okay, danke Anahid =)
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12464
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#4

20.04.2020, 16:11

Svengie hat geschrieben:
20.04.2020, 15:19
gibt es noch mehr Möglichkeiten?
ja, da geht noch was.
Beauftrage den für die letze bekannte Anschrift zuständigen GV mit Abnahme der VAK und Einholung Drittauskünfte. Voraussetzungen dafür möchte er/sie bitte durch öffentliche Zustellung (vgl. dazu Beschluss LG Detmoldvom 18.08.2016, 1 T 91/16) schaffen. Das dauert zwar, aber es überbrückt die Zeit, bis du die nächste EMA machst. ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Benutzeravatar
Sputnik85
liebenswerter Morgenmuffel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4870
Registriert: 04.08.2010, 15:34
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#5

20.04.2020, 16:19

Du könntest eine Anschriftenprüfung durchführen, amtliche Ermittlungen einleiten, sicher auch so vorgehen wie icerose beschrieben hat.
Das sind meiner Meinung nach aber alles "rausgeschmissene Kosten". Ich würde mir die Akte für in drei bis vier Monaten auf Wiedervorlage legen und dann eine neue EMA-Anfrage ausbringen.
Das Thema gabs schon einige Male hier im Forum. Vielleicht findest du über die Suchfunktion sonst noch was spannendes.
:niveau
Deans Schrei Bild Pudding!!! Bild

Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.

The devil whispered: "You can not withstand the storm". I answered: "I am the storm.."

Mit mir ist gut Kirschen essen. Und Schokolade. Und Gummibären. Und Steak. Und Pommes. Und Pizza. Und Kuchen. Und auf Wunsch auch Eis.
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14398
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#6

20.04.2020, 16:43

Hier ist der Sammelthread "Wo wohnt mein Schuldner nur?", leider nicht angepinnt:

viewtopic.php?f=9&t=21035&start=170
Svengie
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 368
Registriert: 15.10.2015, 21:22
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: Advoware

#7

20.04.2020, 16:59

Okay, super. Vielen lieben Dank für die Antworten!!
Antworten