Gegenstandswert Räumung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Inara
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#1

16.04.2020, 14:42

Hallo Ihr Lieben,
wir haben ein VU erwirkt in dem es heisst:
1. Räumen und Herausgeben der Hallen
2. BEklagter zahlt an Kläger € 5.412,58 nebst Zinsen usw.

Wegen den Beträgen haben wir eine Pfüb gemacht und mit der Räumung haben wir nun einen GV beauftragt.
BEkomme ich da noch eine 0,3 für Erteilung des Auftrags zur Räumung? und wie berechne ich den Gegenstandswert?

Kann mir jemand helfen, braucht ihr hierzu noch weitere Infos?

Vielen Dank und bleibt gesund.

LG
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Anahid
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#2

16.04.2020, 15:15

Selbstverständlich gibt es eine 0,3 für den Auftrag. Streitwert ist die Jahresmiete für die Hallen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Inara
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#3

16.04.2020, 15:17

perfekt, vielen lieben Dank! Kann nur immer wieder sagen, ist ein rotes Tuch für mich die ZV; war schon so froh, dass die Räumung an sich geklappt hat... hehe
einen schönen Tag noch und vorab ein schönes Wochenende
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Anahid
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#4

16.04.2020, 16:10

Danke, wünsche ich Dir auch :wink1
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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