Vollstreckbare Ausfertigung, Wartefrist?

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Blondelicious
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#1

14.04.2020, 15:27

Hallo zusammen,

ich stehe gerade wahrscheinlich total auf dem Schlauch. Ich habe eine vollstreckbare Ausfertigung von einem Vergleich vorliegen. Zustellung erfolgte dann von Anwalt zu Anwalt. Die Gegenseite hat heute das Empfangsbekenntnis zurückgeschickt. Kann ich nun sofort vollstrecken? Ich habe da irgendwie so eine 2-Wochen-Frist im Kopf die man erst abwarten muss bevor man vollstrecken kann, aber ich glaube die galt nur für KFB's, oder?
:patsch :thx
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Anahid
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#2

14.04.2020, 15:39

Die gilt auch für den Vergleich...…..vom Tag des Abschluss des Vergleichs. Hat in dem Fall nichts mit der Zustellung zu tun. Gilt im Übrigen auch für ein Urteil. Als Faustformel kannst Du Dir einfach merken, dass die Gegenseite 14 Tage Zeit gehabt haben muss, die Forderung auszugleichen. Dafür muss sie aber von der Forderung Kenntnis haben. Urteil und KFB werden von Amts wegen zugestellt = 14 Tage ab Zustellung. Vergleich wird aber geschlossen. Von daher 14 Tage ab Abschluss des Vergleichs. Denn wenn der Vergleich geschlossen wird, kann ja der Schuldneranwalt seinen Mandanten sofort informieren, dass er jetzt die Forderung begleichen muss.
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Geiselmann
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#3

14.04.2020, 19:00

Ein Vergleich ist ohne Wartefrist vollstreckbar, da in 798 ZPO nicht genannt.
Eine andere Frage ist im Rahmen des 788 die Frage der Notwendigkeit der Vollstreckungskosten.
S. Geiselmann
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jojo
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#4

15.04.2020, 08:18

Das sehe ich auch so. Da ist mir von Wartefristen nix bekannt. Die Forderung ist fällig ab Abschluss eines Vergleiches, es sei denn, es wird was anderes vereinbart.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
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