Zwangsvollstreckung
Verfasst: 06.04.2020, 15:43
Hallo vielleicht eine doofe Frage, aber ich steh gerade voll auf dem Schlauch.
Wir haben eine vollstreckbare Ausfertigung von einem Vergleich vom Gericht vorliegen. Gegner zahlt aber nicht. Mdt. will jetzt ZV von Gegner.
Momentan ist es bei uns so, dass die Gerichtsvollziehen aber keine Außendiensttermine mehr durchführen (Vermögensauskünfte, Versteigerungen etc. sondern nur noch eilbedürfte durchgeführt werden (Gewaltschutz, Zustellung einstweiliger Verfügungen, Arresten, Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen.
Neue Termine sollten derzeit möglichst noch nicht vergeben bzw. ggf. erst ab
Juni gesetzt werden.
Wie gehe ich hier nun vor?
Ich kenne mich nicht so gut mit ZV aus.
Wir haben eine vollstreckbare Ausfertigung von einem Vergleich vom Gericht vorliegen. Gegner zahlt aber nicht. Mdt. will jetzt ZV von Gegner.
Momentan ist es bei uns so, dass die Gerichtsvollziehen aber keine Außendiensttermine mehr durchführen (Vermögensauskünfte, Versteigerungen etc. sondern nur noch eilbedürfte durchgeführt werden (Gewaltschutz, Zustellung einstweiliger Verfügungen, Arresten, Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen.
Neue Termine sollten derzeit möglichst noch nicht vergeben bzw. ggf. erst ab
Juni gesetzt werden.
Wie gehe ich hier nun vor?
Ich kenne mich nicht so gut mit ZV aus.