Zwangsvollstreckung

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Jeana
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#1

06.04.2020, 15:43

Hallo vielleicht eine doofe Frage, aber ich steh gerade voll auf dem Schlauch.

Wir haben eine vollstreckbare Ausfertigung von einem Vergleich vom Gericht vorliegen. Gegner zahlt aber nicht. Mdt. will jetzt ZV von Gegner.

Momentan ist es bei uns so, dass die Gerichtsvollziehen aber keine Außendiensttermine mehr durchführen (Vermögensauskünfte, Versteigerungen etc. sondern nur noch eilbedürfte durchgeführt werden (Gewaltschutz, Zustellung einstweiliger Verfügungen, Arresten, Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen.


Neue Termine sollten derzeit möglichst noch nicht vergeben bzw. ggf. erst ab
Juni gesetzt werden.

Wie gehe ich hier nun vor?

Ich kenne mich nicht so gut mit ZV aus.

:thx
Feldhamster
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#2

06.04.2020, 17:32

Ist der Vergleich schon zugestellt?

Wenn ihr irgendwelche Infos vom Schuldner betreffend Arbeitgeber oder Bankverbindung habt, würde ich einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen.

Wenn dein RA / die Kanzlei beim Vollstreckungsportal angemeldet ist, kann man über eine Einsicht dort erfahren, ob der Schuldner bereits die Vermögensauskunft abgegeben hat. Das Protokoll hierüber erhält man aber nur über den Gerichtsvollzieher durch einen Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft.
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