Hallo zusammen,
hier gehen grad die Meinungen auseinander.
Wir haben aus einer Scheidungsakte Infos von Mandanten über Einkommen und Versicherungen u.a.
Jetzt haben wir eine 2. Akte aus der wir titulierte Honorarforderungen gegen diesen Mandanten haben. Darf ich nunmehr eine Pfändung bei den Versicherungen und dem Arbeitgeber anbringen, die ich aus der ursprünglichen Akte weiß oder ist dies aus Datenschutzgründen nicht erlaubt, da es hier nicht streitgegenständlich war.
Vielen Dank für eure Hilfe.
LG Daniela
Bleibts alle gsund
Daten für Vollstreckung
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Beantworten kann ich dir deine Frage leider nicht.
Aber wenn ich dich richtig verstehe, vertretet ihr im Scheidungsverfahren einen Mandanten, gegen den ihr aus einer anderen Akte titulierte Vergütungsforderungen habt. Warum schreibt ihr ihn nicht einfach an und bittet um Ratenzahlung zur Vermeidung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen?
Aber wenn ich dich richtig verstehe, vertretet ihr im Scheidungsverfahren einen Mandanten, gegen den ihr aus einer anderen Akte titulierte Vergütungsforderungen habt. Warum schreibt ihr ihn nicht einfach an und bittet um Ratenzahlung zur Vermeidung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen?
- Anahid
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Ich verstehe die Themenstarterin anders. Aber das müsste auch zunächst das Profil um den Beruf ergänzt werden, damit man überhaupt antworten darf (s. Forenregeln). Wahrscheinlich ist die Angabe bei der Forenumstellung verloren gegangen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.