Hallo ich habe mal eine Frage,
ich habe ein VU vorliegen das der Gegenseite am 18.03.2020 zugestellt wurde. Ich wollte bis Donnerstag warten und dann vollstrecken. Mein Chef sagte mir gerade ich könne aus dem VU direkt vollstrecken. Die 2-Wochen-Frist müsste nicht abgewartet werden. Ist das richtig? Das war mir vorher so nie bewusst.
Danke für eure Antworten.
LG
Versäumnisurteil sofort vollstreckbar ohne 2-Wochen-Frist?
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 8113
- Registriert: 13.06.2012, 18:54
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: AnNoText
Schau doch mal hier z.B. viewtopic.php?t=71991