Schuldner hat neues Auto - Neuabnahme VA möglich?
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Als ich letztens ganz gemütlich zur Arbeit gefahren bin, fiel mir ein nagelneuer BMW vor mir auf mit der Werbung des Gewerbes eines unserer Schuldner. Und siehe da - der Schuldner persönlich fuhr ihn.
Berechtigt das aber jetzt die Neuabnahme der VA? Als Glaubhaftmachung könnte ich ja nur meine Zeugenaussage beifügen.
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Ich denke das ist schwierig.
§ 802d ZPO verlangt hierfür eine wesentliche Änderung der Vermögensverhältnisse.
Nach dem Kauf des Autos hat der Schuldner weniger Geld, dafür den Vermögensgegenstand "Auto".
Die Vermögensbilanz dürfte ausgeglichen sein.
S. Geiselmann
§ 802d ZPO verlangt hierfür eine wesentliche Änderung der Vermögensverhältnisse.
Nach dem Kauf des Autos hat der Schuldner weniger Geld, dafür den Vermögensgegenstand "Auto".
Die Vermögensbilanz dürfte ausgeglichen sein.
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Vielen Dank, ich habe es trotzdem versucht, vielleicht habe ich ja Glück.