Schuldner hat neues Auto - Neuabnahme VA möglich?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Whiterose90
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#1

27.03.2020, 22:10

:wink1


Als ich letztens ganz gemütlich zur Arbeit gefahren bin, fiel mir ein nagelneuer BMW vor mir auf mit der Werbung des Gewerbes eines unserer Schuldner. Und siehe da - der Schuldner persönlich fuhr ihn.

Berechtigt das aber jetzt die Neuabnahme der VA? Als Glaubhaftmachung könnte ich ja nur meine Zeugenaussage beifügen.
Geiselmann
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#2

03.04.2020, 18:55

Ich denke das ist schwierig.
§ 802d ZPO verlangt hierfür eine wesentliche Änderung der Vermögensverhältnisse.
Nach dem Kauf des Autos hat der Schuldner weniger Geld, dafür den Vermögensgegenstand "Auto".
Die Vermögensbilanz dürfte ausgeglichen sein.

S. Geiselmann
Whiterose90
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#3

08.04.2020, 17:41

Vielen Dank, ich habe es trotzdem versucht, vielleicht habe ich ja Glück.
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