Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Whiterose90
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#1
27.03.2020, 22:10
Als ich letztens ganz gemütlich zur Arbeit gefahren bin, fiel mir ein nagelneuer BMW vor mir auf mit der Werbung des Gewerbes eines unserer Schuldner. Und siehe da - der Schuldner persönlich fuhr ihn.
Berechtigt das aber jetzt die Neuabnahme der VA? Als Glaubhaftmachung könnte ich ja nur meine Zeugenaussage beifügen.
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Geiselmann
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#2
03.04.2020, 18:55
Ich denke das ist schwierig.
§ 802d ZPO verlangt hierfür eine wesentliche Änderung der Vermögensverhältnisse.
Nach dem Kauf des Autos hat der Schuldner weniger Geld, dafür den Vermögensgegenstand "Auto".
Die Vermögensbilanz dürfte ausgeglichen sein.
S. Geiselmann
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Whiterose90
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#3
08.04.2020, 17:41
Vielen Dank, ich habe es trotzdem versucht, vielleicht habe ich ja Glück.