Zweiter ZV-Auftrag nach Umzug des Schuldners

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Blondelicious
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#1

26.03.2020, 14:23

Hallo zusammen,

folgende Fallkonstellation:

Wir haben aus einem Urteil erfolgreich vollstrecken können (fürs erste). Der Schuldner hat brav seine Raten gezahlt. Noch ist die Hauptforderung aber noch nicht komplett getilgt.
Letztens kam der Titel mit einem Anschreiben der GVin zu uns zurück mit dem Hinweis, dass der Schuldner unbekannt verzogen sei. Daraufhin habe ich eine erweiterte EMA gemacht. Dort hat sich folgendes ergeben: Der Schuldner hat jetzt einen anderen Nachnamen, weil er geheirtatet hat. Außerdem ist er umgezogen zu einer anderen Adresse als auf dem Urteil steht (Im Urteil steht eine Adresse in Bremerhaven, jetzt wohnt er in Bremen). Diese Adresse und auch die Nachnamensänderung waren dier GVin aber anscheinend schon bekannt, denn auf ihrem Schreiben steht der gleiche neue Nachname und die gleiche neue Adresse wie in der EMA. Daraufhin haben wir die GVIn noch einmal angeschrieben, die EMA im Anhang, und sie gebeten, doch bitte die Volstreckung weiter zu betreiben und dass der Schuldner noch dort gemeldet ist und am 1.11.19 sogar sein Ehemann dort gemeldet ist.
Heute kam wieder ein Schreiben der GVin und unser Titel zurück. Wieder mit dem Hinweis, der Schuldner sei unbekannt verzogen und wir sollen den ZV Antrag an das AG Bremen senden.

Also muss ich nun einen neuen ZV Auftrag an das AG Bremen schicken.

Meine Fragen sind nun:

Muss ich vorher das Urteil berichtigen lassen? Weil im Urteil steht ja jetzt noch "Max Mustermann, Straße 12 in 12345 Bremerhaven" und jetzt lautet die Adresse aber "Max Büroklammer, Weg 5, 45678 Bremen". Könnte mir vorstellen das das Gericht dann sagt dass das nicht nachvollziehbar ist wer der Schuldner ist.

Und wie muss ich meine Forderungsaufstellung machen? Der Schuldner hatte ja schon einen Teil gezahlt. Wie trage ich dass in dem Formular in der Forderungsaufstellung am besten ein? Den Restbetrag als Hauptforderung? Und muss ich unter dem Punkt "bisherige Vollstreckungskosten" irgendwas eintragen?

Und was muss ich bei den Anwaltskosten im ZV Antrag beachten? Da kann ich ja nicht die selben Gebühren wieder nehmen wie in meinem ersten Antrag, oder?


Ich weiß es sind leider viele Fragen aber meine Ausbildung liegt schon ein paar Jahre zurück und hier im Arbeitsrechtvollstrecken wir nur seeeeehr selten, deswegen bin ich da leider absolut nicht fit in diesen Sachen. :ka
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Anahid
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#2

26.03.2020, 17:14

Zunächst einmal hat das rein gar nichts damit zu tun, ob Du Arbeitsrecht oder Zivilrecht vollstreckst. Die Regeln sind dieselben.

Wenn sich aus der EMA eindeutig ergibt, dass der Schuldner einen anderen Nachnamen hat, muss der Titel nicht umgeschrieben werden. Es reicht, die EMA den Vollstreckungsunterlagen beizufügen.

Was heißt: Wie muss ich meine Forderungsaufstellung machen? Wenn schon Zahlungen geleistet wurden, sind die entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und dann auf die Hauptforderung zu verrechnen. Und damit das ersichtlich ist, wie das verrechnet wurde, wirst Du eine ordentliche Forderungsaufstellung beifügen müssen. Anlage 1 zum Vollstreckungsauftragsformular reicht da nicht.

Du bekommst für den neuen Vollstreckungsauftrag keine Gebühr. Dein Auftrag ist noch nicht erledigt. Umzug des Schuldners löst keine neuen Gebühren aus.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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