Pflichten des Gerichtsvollziehers
Verfasst: 25.03.2020, 10:58
Hallo in die Runde,
habe das Forum durchsucht, aber leider nichts zu meinen Fragen gefunden.
Kurz und knackig: Wir haben eine gewöhnliche Geldforderung vollstreckt und der Schuldner hat an den GV ca. 3 Raten gezahlt. Nun ist seit längerem keine Rate mehr eingegangen und der Gläubiger fragt nach dem Stand der Sache. Auf Nachfrage bei dem GV antwortet dieser, dass keine weiteren Raten eingegangen seien und wir erneut vollstrecken müssen. Nun zu meinen Fragen: - Inwieweit ist der GV verpflichtet sich um die Zahlung der Raten zu kümmern und wie lange?
- muss der GV von sich aus weiter vollstrecken, wenn keine Raten mehr gezahlt werden?
Vielen Dank
Kora
habe das Forum durchsucht, aber leider nichts zu meinen Fragen gefunden.
Kurz und knackig: Wir haben eine gewöhnliche Geldforderung vollstreckt und der Schuldner hat an den GV ca. 3 Raten gezahlt. Nun ist seit längerem keine Rate mehr eingegangen und der Gläubiger fragt nach dem Stand der Sache. Auf Nachfrage bei dem GV antwortet dieser, dass keine weiteren Raten eingegangen seien und wir erneut vollstrecken müssen. Nun zu meinen Fragen: - Inwieweit ist der GV verpflichtet sich um die Zahlung der Raten zu kümmern und wie lange?
- muss der GV von sich aus weiter vollstrecken, wenn keine Raten mehr gezahlt werden?
Vielen Dank
Kora