Pflichten des Gerichtsvollziehers

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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kora
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#1

25.03.2020, 10:58

Hallo in die Runde,

habe das Forum durchsucht, aber leider nichts zu meinen Fragen gefunden.

Kurz und knackig: Wir haben eine gewöhnliche Geldforderung vollstreckt und der Schuldner hat an den GV ca. 3 Raten gezahlt. Nun ist seit längerem keine Rate mehr eingegangen und der Gläubiger fragt nach dem Stand der Sache. Auf Nachfrage bei dem GV antwortet dieser, dass keine weiteren Raten eingegangen seien und wir erneut vollstrecken müssen. Nun zu meinen Fragen: - Inwieweit ist der GV verpflichtet sich um die Zahlung der Raten zu kümmern und wie lange?
- muss der GV von sich aus weiter vollstrecken, wenn keine Raten mehr gezahlt werden?

Vielen Dank

Kora
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Anahid
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#2

25.03.2020, 12:08

Wenn Ihr einen Auftrag erteilt habt (was habt Ihr denn beauftragt?) und der GV anschließend Raten einzieht, ist der Auftrag nicht erledigt. Er wird Euch ja auch den Titel nicht zurückgeschickt haben. Also muss er dann seinen Auftrag fortsetzen.
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kora
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#3

25.03.2020, 12:35

Danke für die Mitteilung. Ich schreibe den GV entsprechend an.

Nur eine Frage habe ich noch, wie lange muss er sich denn um die Ratenzahlungen kümmern? Hatte gelesen, dass eine Ratenzahlung auf max. 12 Monate begrenzt sein sollten.
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Anahid
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#4

25.03.2020, 13:15

§ 802 b Abs. 2 Satz 3 ZPO
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kora
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#5

25.03.2020, 13:21

Dankeschön
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