Pändung gegen wen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
NaFa
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 4
Registriert: 23.03.2020, 16:12
Beruf: Mitarbeiterin Mahnwesen
Software: AnNoText

#1

23.03.2020, 16:23

Hallo Zusammen,

bin mir etwas unsicher gegen welchen Drittschuldner der Pfändungsauftrag am besten zu stellen wäre..

Der Schuldner bezieht Arbeitslosengeld
Der Schuldner hat 3 minderjährige Kinder davon lebt ein Kind in einer Einrichtung
Der Schuldner hat einen Ehemann, dieser bezieht Erwerbsminderung Rente
Der Schuldner hat einen Minijob von 150Euro monatl.
Der Schuldner gibt in der VA an, das alle Gelder auf das Konto Ihres Mannes gehen

Die Drittstellenauskunft ergab allerdings, dass der Schuldner ein eigenes Konto besitzt.

Könnt Ihr mir sagen an welche/welchen Drittschuldner die Pfändung zu stellen ist und was in dem Pfändungsauftrag zu berücksichtigen ist (zusammenrechnung von Arbeitseinkommen und Sozialleistungen) Nichtberücksichtigung von Unterhaltsberechtigten?) ggf. wegen dem Kind das in einer Einrichtung lebt??

Desweiteren wäre die Frage wie /bzw. ob die Seite 7 auszufüllen wäre?


Ich hoffe Ihr könnt mir helfen....
LG Nafa
Memnoch
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 94
Registriert: 24.09.2009, 19:56
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: a-jur
Wohnort: Ruhrgebiet

#2

23.03.2020, 23:24

Hast Du schon einmal in der Tabelle nachgeschaut, ob da überhaupt etwas zu holen wäre? Für mich klingt das nicht so.
NaFa
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 4
Registriert: 23.03.2020, 16:12
Beruf: Mitarbeiterin Mahnwesen
Software: AnNoText

#3

24.03.2020, 07:54

Danke für die Antwort :) ja da hast du recht z,Z macht das keinen Sinn da etwas zu holen :roll: .. ich dachte nur evtl. eine Pfändung der Bankv. zu beantragen falls der Schuldner im laufe der Zeit noch andere Einnahmen hat und dann sogar aus dem Arbeitslosengeld fällt..
aber ich denke du hast recht evtl. wartet man da besser noch etwas und lässt den Schuldner bei Zeit nochmal eine VA abgeben
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17555
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#4

24.03.2020, 08:51

Wenn die Gelder tatsächlich auf das Konto des Ehemannes gehen, dann wäre das für Dich von Vorteil, denn dann wären die pfändbar. Dann müsstest Du den Herausgabeanspruch pfänden. Drittschuldner wäre der Ehemann. Wäre hier die einzige Möglichkeit. Aber aufgrund der Vermögensverhältnisse würde ich auch das nicht in Betracht ziehen. Denn: Zahlt der Ehemann nicht und gibt die Drittschuldnerauskunft nicht ab, müsste Drittschuldnerklage erhoben werden. Danach könntet Ihr zwar gegen ihn vollstrecken, aber die Erfolgsaussichten sind ja wohl, wenn er Erwerbsminderungsrente bezieht, auch eher als schlecht einzustufen. Ich würde hier kein Geld mehr in eine Vollstreckung investieren.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
NaFa
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 4
Registriert: 23.03.2020, 16:12
Beruf: Mitarbeiterin Mahnwesen
Software: AnNoText

#5

24.03.2020, 10:12

Danke für die Antwort … ja daran hatte ich auch gedacht aber wie Ihr schon richtig erwähnt habt wird hier wohl eine Erfolgsaussicht gleich 0 sein.. und leider liegen hier noch 1000 weitere Fälle zur Bearbeitung.. :patsch :patsch
Antworten