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Pfändung Kreditinstitut

Verfasst: 19.03.2020, 11:48
von Nicolex3
Hallo ihr Lieben,

ich habe folgendes Problem. Ich habe eine Kontopfändung beantragt. Pfüb wurde bereits erlassen und auch zugestellt. Jetzt habe ich die Drittschuldnererklärung der Bank erhalten, die auf ein Sparbuch hinweisen und mitteilen, dass zur Auszahlung die Vorlage des Sparbuches notwendig ist.

Wie kann ich jetzt an das Sparbuch kommen? Ist es sinnvoll, zunächst den Schuldner aufzufordern, dass Sparbuch herauszugeben (was wsh. sowieso nicht passieren wird) oder sofort einen Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung zu beauftragen? Habt ihr hier ggf. einen Vordruck? Da ich sowas noch nie gemacht habe, würde ich mich über Tipps freuen. :)

Danke schonmal und bleibt gesund!

Re: Pfändung Kreditinstitut

Verfasst: 19.03.2020, 11:53
von icerose
Ich musste das bisher auch noch nicht machen. Würde aber den GV schicken - die allerdings derzeit keine "Hausbesuche" mehr machen. :sad:

Re: Pfändung Kreditinstitut

Verfasst: 19.03.2020, 14:41
von Feldhamster
Ist die Anordnung der Herausgabe des Sparbuchs auf Seite 8 des Pfüb-Formulars angekreuzt?

Re: Pfändung Kreditinstitut

Verfasst: 19.03.2020, 14:44
von Nicolex3
Ja ist angekreuzt.

Re: Pfändung Kreditinstitut

Verfasst: 19.03.2020, 15:05
von Feldhamster
Dann Pfüb und Titel zum Gerichtsvollzieher mit dem Auftrag, dass er die Herausgabe vollstrecken soll. Dass Corona jetzt dazwischenfunkt und es damit zu Zeitverzögerungen kommt ist leider Pech...

Re: Pfändung Kreditinstitut

Verfasst: 19.03.2020, 15:27
von Nicolex3
Reicht da denn ein kurzes Anschreiben an den GV oder gibt es da auch "Formularzwang" ?

Re: Pfändung Kreditinstitut

Verfasst: 19.03.2020, 17:37
von Feldhamster
Ob Formularzwang besteht weiß ich nicht. Ich habe eine solche Herausgabe bisher nur einmal pfänden müssen und damals sofort das Formular benutzt, um Monierung vom GV und somit Zeitverlust zu vermeiden.