Pfändung Kreditinstitut

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Nicolex3
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#1

19.03.2020, 11:48

Hallo ihr Lieben,

ich habe folgendes Problem. Ich habe eine Kontopfändung beantragt. Pfüb wurde bereits erlassen und auch zugestellt. Jetzt habe ich die Drittschuldnererklärung der Bank erhalten, die auf ein Sparbuch hinweisen und mitteilen, dass zur Auszahlung die Vorlage des Sparbuches notwendig ist.

Wie kann ich jetzt an das Sparbuch kommen? Ist es sinnvoll, zunächst den Schuldner aufzufordern, dass Sparbuch herauszugeben (was wsh. sowieso nicht passieren wird) oder sofort einen Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung zu beauftragen? Habt ihr hier ggf. einen Vordruck? Da ich sowas noch nie gemacht habe, würde ich mich über Tipps freuen. :)

Danke schonmal und bleibt gesund!
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icerose
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#2

19.03.2020, 11:53

Ich musste das bisher auch noch nicht machen. Würde aber den GV schicken - die allerdings derzeit keine "Hausbesuche" mehr machen. :sad:
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Feldhamster
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#3

19.03.2020, 14:41

Ist die Anordnung der Herausgabe des Sparbuchs auf Seite 8 des Pfüb-Formulars angekreuzt?
Nicolex3
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#4

19.03.2020, 14:44

Ja ist angekreuzt.
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#5

19.03.2020, 15:05

Dann Pfüb und Titel zum Gerichtsvollzieher mit dem Auftrag, dass er die Herausgabe vollstrecken soll. Dass Corona jetzt dazwischenfunkt und es damit zu Zeitverzögerungen kommt ist leider Pech...
Nicolex3
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#6

19.03.2020, 15:27

Reicht da denn ein kurzes Anschreiben an den GV oder gibt es da auch "Formularzwang" ?
Feldhamster
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#7

19.03.2020, 17:37

Ob Formularzwang besteht weiß ich nicht. Ich habe eine solche Herausgabe bisher nur einmal pfänden müssen und damals sofort das Formular benutzt, um Monierung vom GV und somit Zeitverlust zu vermeiden.
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