Hallo ihr Lieben,
ich habe in einer ZV-Sache das Problem, dass der Arbeitgeber des Schuldners umfirmiert hat. Aus einer Einzelfirma ist jetzt eine GmbH geworden. Jetzt stellt sich dieser Arbeitgeber quer und sagt, das Arbeitsverhältnis mit dem Schuldner zur ehemaligen Einzelfirma sei beendet und für die GmbH würde der im Jahr 2017 gemachte Pfüb nicht mehr gelten.
Stimmt das? Muss ich jetzt wirklich einen neuen Pfüb beantragen? Und wenn nein, hat einer Rechtsprechungen o.Ä., die ich dem Arbeitgeber um die Ohren werfen kann?
P.S.: Der Schuldner arbeitet definitiv noch dort (also bei der GmbH), das haben auch die aktuellen Drittauskünfte ergeben.
Vielen Dank bereits im Voraus und einen sonnigen Tag!
Umfirmierung Arbeitgeber - neuer Pfüb nötig?
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Nein, soweit ich das jetzt noch ersehen kann im Handelsregister, war diese dort wohl nicht eingetragen.
- Anahid
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Ist halt die Frage, ob Du den Betriebsübergang nachweisen kannst. Denn wenn Du den nachweisen kannst, brauchst Du selbstverständlich keinen neuen PfÜB. Vielleicht mal eine Handelsregisterauskunft mit GmbH-Gründungsvertrag beantragen?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.