Zahlung Schuldner vor Erlass Pfüb

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Randfichte72
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#1

13.03.2020, 07:24

Guten Morgen,

ich brauche kurz Eure Hilfe.
Wir haben einen Pfüb gegen einen Schuldner beantragt. Der ist rausgesandt worden zum Gericht und noch nicht erlassen.
4 Tage nach Erstellung des Pfüb hat Schuldner gezahlt, Hauptforderung.
Sind die Kosten des Pfübs, also RA-Gebühren und GK auch von ihm zu zahlen?. Ich meine ja, der Gegner beruft sich jedoch darauf, dass er ja gezahlt habe und ihm bislang kein Pfüb vorliegt.

Danke für Eure Hilfe!
samsara
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#2

13.03.2020, 09:04

Die Kosten muss er natürlich auch zahlen. Ich würde beim AG anrufen, nach dem AZ. fragen und eine korrigierte FA hinschicken.
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