Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Moli
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#1
12.03.2020, 10:54
Hallo zusammen,
ich muss Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt pfänden. Für den Trennungsunterhalt habe ich einen vollstreckbaren Beschluss des Amtsgerichts und für die beiden Kinder jeweils eine vollstreckbare notarielle Urkunde. Kann ich trotz dieser 3 Titel die Pfändung in einem Antrag erledigen?
Vielen Dank schon mal.
LG Moli
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sh161
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Moli
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#3
12.03.2020, 15:22
Danke. für die Auskunft.
LG Moli