ZV für Gemeinde

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Kirschblüte
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#1

06.03.2020, 21:38

Guten Abend,

wir haben neu eine Gemeinde als Mandant, für die wir auch vollstrecken sollen. Allerdings bin ich bisher immer davon ausgegangen, dass Gemeinden wie das Finanzamt selbst als Vollstreckungsbehörde fungieren. Oder ist das falsch?

Wenn die Gemeinde mir jetzt einen rechtskräftigen Bescheid schickt mit dem Auftrag beizutreiben, muss ich dann ganz normal einen PFÜB beantragen bzw den GVZ beauftragen? Oder sollte die Gemeinde dafür eigene Formulare haben und kann den PFÜB selbst erlassen?

Es ist eine sehr kleine Gemeinde und ich vermute, dass die niemanden haben, der das richtig gelernt hat.

Danke für Eure Aufklärung.
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Anahid
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#2

09.03.2020, 11:22

Ich weiß jetzt nicht, warum Du Dir da einen Kopf machst? Wenn Ihr den Auftrag bekommt, dann mach die ZV und Rechnung geht an die Gemeinde. :kopfkratz
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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Kirschblüte
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#3

09.03.2020, 11:55

Darf ich den ganz normal nach ZPO vollstrecken? Ich dachte die Gemeinde hat eigene Vollstreckungsbeamten, die das machen müssen? Ich will nicht das AG mit einem PfÜB beauftragen, der am Ende falsch ist und schlimmsten falls aufgehoben wird, weil das AG gar nicht zuständig ist.
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OKK13401
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#4

10.03.2020, 11:06

Oh Gott, oh Gott, oh Gott. Sorry, aber für was beschäftigt eine Gemeinde Leute, die dann ihr Handwerk nicht beherrschen.
Ja, Du hast recht. Normalerweise sollte das die Gemeinde selbst machen (können).
Immerhin wären die Kosten der Vollstreckung durch den Rechtsanwalt, meiner Meinung nach, bei öffentlich-rechtlichen Forderungen, keine notwendigen Kosten der Vollstreckung und somit auch nicht auf den Schuldner umlagefähig.

Also ich kann hier nur für Bayern sprechen (jedes Bundesland hat seine eigenen Verwaltungsvollstreckungsgesetze).
Ich erlasse, wenn eine öffentlich-rechtliche Forderung vorhanden ist (Verwaltungsakt = Bescheid), meine Pfändungen höchstpersönlich. Eine Beantragung beim Gericht ist nicht notwendig. https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... ayVwZVG-26
Du, als Rechtsanwalt, kannst aber keine öffentlich-rechtliche Pfändung veranlassen, da Du keinen Verwaltungsakt erlassen kannst (öffentlich-rechtliche Pfändung ist ein Verwaltungsakt), da es Dir am Tatbestandmerkmal einer Behörde mangelt https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... ayVwVfG-35
Schon allein die Prüfung der Vollstreckungsvoraussetzungen sind bei einer Behörde ganz anders, wie in der ZPO https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... ayVwZVG-23 https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... ayVwZVG-19

Den Datenschutz (Steuergeheimnis bei Forderungen wie Grund- und Gewerbesteuer) will ich hier gar nicht ansprechen.

Privatrechtlich kann die Gemeinde natürlich einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen.
Ich mache das allerdings nur dann, wenn ich im Ausland vollstrecken muss (Spanien, Italien, Rumänien usw.)
Viele Grüße vom Alex
HINWEIS: Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und keine verbindliche Rechtsberatung.
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