Hallo meine Lieben
ich habe gerade folgendes Problem:
Ich habe einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gegen unsere Schuldnerin erwirkt. Die Drittschuldnerin übersandte uns rasch die Drittschuldnererklärung. Nun wurde uns jedoch vom Gericht ein Schreiben der Drittschuldnerin übersandt, dass die Schuldnerin zum 15.03.2020 aus dem Betrieb ausscheiden wird.
Wie gehe ich nun weiter vor? Das Gericht erwartet nun eine Stellungnahme.
(Mir ist nicht bekannt, ob die Schuldnerin gekündigt hat und gekündigt wurde)
Ich hoffe man kann mir schnell helfen.
Schuldnerin gekündigt - Pfändung
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Wieso erwartet das Gericht eine Stellungnahme? Wurde Rechtsmittel gegen den Pfüb eingelegt?
Ansonsten sehe ich das so, dass der Pfüb gilt und vom Drittschuldner zu beachten ist bei der Lohnzahlung für März 2020.
Ansonsten würde ich einfach mal mit dem Drittschuldner telefonieren und nachfragen, warum man diese unterschiedlichen Auskünfte erteilt hat.
Ansonsten sehe ich das so, dass der Pfüb gilt und vom Drittschuldner zu beachten ist bei der Lohnzahlung für März 2020.
Ansonsten würde ich einfach mal mit dem Drittschuldner telefonieren und nachfragen, warum man diese unterschiedlichen Auskünfte erteilt hat.
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Feldhamster hat geschrieben: ↑05.03.2020, 15:09Wieso erwartet das Gericht eine Stellungnahme? Wurde Rechtsmittel gegen den Pfüb eingelegt?
Ansonsten sehe ich das so, dass der Pfüb gilt und vom Drittschuldner zu beachten ist bei der Lohnzahlung für März 2020.
Ansonsten würde ich einfach mal mit dem Drittschuldner telefonieren und nachfragen, warum man diese unterschiedlichen Auskünfte erteilt hat.
Die erwarten eine Stellungnahme auf die Kündigungsmitteilung der Drittschuldnerin - warum auch immer. Ein Rechtsmittel wurde nicht eingelegt.
Die Drittschuldnerin hat uns mit Schreiben vom 04.02.2020 die Auskunft erteilt und am 19.02.2020 dem Gericht mitgeteilt, dass die Schuldnerin gekündigt wurde.
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Das hab ich ja noch nie gehört. Die Kündigung hat (zunächst) keine Auswirkung auf den Pfüb. Das kannst du dem Gericht auch mitteilen. Was sollst du sonst dazu sagen?JenniferRe hat geschrieben: ↑05.03.2020, 15:38Feldhamster hat geschrieben: ↑05.03.2020, 15:09Wieso erwartet das Gericht eine Stellungnahme? Wurde Rechtsmittel gegen den Pfüb eingelegt?
Ansonsten sehe ich das so, dass der Pfüb gilt und vom Drittschuldner zu beachten ist bei der Lohnzahlung für März 2020.
Ansonsten würde ich einfach mal mit dem Drittschuldner telefonieren und nachfragen, warum man diese unterschiedlichen Auskünfte erteilt hat.
Die erwarten eine Stellungnahme auf die Kündigungsmitteilung der Drittschuldnerin - warum auch immer. Ein Rechtsmittel wurde nicht eingelegt.
Die Drittschuldnerin hat uns mit Schreiben vom 04.02.2020 die Auskunft erteilt und am 19.02.2020 dem Gericht mitgeteilt, dass die Schuldnerin gekündigt wurde.
Ein Telefonat mit dem Drittschuldner wird nichts bringen. Es gibt immer noch Unternehmer, die ihre Leute kündigen, sobald eine Pfändung reinflattert. Das ist denen viel zu anstrengend.
Ich wäre dafür, eine Vermögensauskunft (ggf. erneute, weil Änderung der Einkommensverhältnisse) einzuholen.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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Wenn dem Gericht irgendetwas zugesandt wird, muss es damit ja auch irgendetwas anfangen. Also was soll es anderes machen, als das Schriftstück weiterzuleiten an den Gläubiger(-Vertreter) mit der Bitte um Stellungnahme?JenniferRe hat geschrieben: ↑05.03.2020, 15:38Die erwarten eine Stellungnahme auf die Kündigungsmitteilung der Drittschuldnerin - warum auch immer. Ein Rechtsmittel wurde nicht eingelegt.
Die Drittschuldnerin hat uns mit Schreiben vom 04.02.2020 die Auskunft erteilt und am 19.02.2020 dem Gericht mitgeteilt, dass die Schuldnerin gekündigt wurde.
Normalerweise hätte es vollkommen ausgereicht, wenn der Drittschuldner Euch über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses informiert hätte; dass damit das Gericht belästigt wird ist eher unüblich. Aber ist halt so und darum würde ich jetzt einfach an das Gericht schreiben und mitteilen, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Kenntnis genommen wurde; die Pfändung aber selbstverständlich bis zur Beendigung zu berücksichtigen ist.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.