titelergänzende Feststellungsklage

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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RajaMaja
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#1

05.03.2020, 08:25

Hallöchen,

wir haben in einer Angelegenheit ein Versäumnisurteil vorliegen aus dem Jahre 2018 (es ging um Betrug zum Nachteil unsres Mandanten). Eine Lohnpfändung verlief ins leere.

Zwischenzeitlich habe ich auf einem Seminar gelernt, dass man auch nachträglich beantragen kann, dass es sich um eine vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung handelt. Gesagt getan. Nun kam eine Mitteilung vom Amtsgericht, dass eine Ergänzung nicht in Betracht komme, da die Anträge nicht zu Beginn des Verfahrens gestellt worden sind, sondern erst nach rechtskräftiger Entscheidung. :kopfkratz

Ist dem so? Oder gibt es hier eine richterliche Entscheidung?

Vielen Dank :thx
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Liesel
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#2

05.03.2020, 09:10

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