Sparbuch Hilfspfändung nach Pfüb
Verfasst: 04.03.2020, 11:28
Hallo zusammen
Folgender Sachverhalt:
Wir haben einen Pfüb (Bankkonto) beantragt. Die Bank teilt in Ihrer DS-Erklärung jetzt mit, dass u.a. ein Sparkonto besteht und zur Auszahlung das Sparbuch vorgelegt werden muss.
Leider wurde im Pfüb-Antrag nicht angekreuzt, dass das Sparbuch herauszugeben ist.
Frage dazu:
Wenn ich das richtig recherchiert habe, kann ich jetzt im Wege der Hilfspfändung den Gerichtsvollzieher beauftragen, das Sparbuch beim Schuldner einzuziehen und muss nach Einziehung innerhalb von vier Wochen einen (um die Anordnung) ergänzten Pfüb zustellen lassen.
Ist das richtig? Oder gibt es ein anderes Vorgehen?
.
Folgender Sachverhalt:
Wir haben einen Pfüb (Bankkonto) beantragt. Die Bank teilt in Ihrer DS-Erklärung jetzt mit, dass u.a. ein Sparkonto besteht und zur Auszahlung das Sparbuch vorgelegt werden muss.
Leider wurde im Pfüb-Antrag nicht angekreuzt, dass das Sparbuch herauszugeben ist.
Frage dazu:
Wenn ich das richtig recherchiert habe, kann ich jetzt im Wege der Hilfspfändung den Gerichtsvollzieher beauftragen, das Sparbuch beim Schuldner einzuziehen und muss nach Einziehung innerhalb von vier Wochen einen (um die Anordnung) ergänzten Pfüb zustellen lassen.
Ist das richtig? Oder gibt es ein anderes Vorgehen?
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