Fiskalerbschaft

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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gabrielle
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#1

03.03.2020, 12:14

Hallo,

habe hier eine Inkassoakte auf dem Tisch. Schuldner ist verstorben. Erhalte nun seitens dem Nachlassgericht die Mitteilung, dass Fiskalerbschaftsrecht festgestellt wurde. Soweit so gut. Was mache ich nun? Werde ich aufgefordert, die Forderung meiner Mandantschaft anzumelden oder mache ich das jetzt gleich, aber wohin? Muss ich, da wir in Hessen sind, ggü. dem Hess. Finanzministerium anmelden? Was für Angaben sind erforderlich? Hat jemand Erfahrungen damit? Über Rückmeldungen bin ich dankbar. LG gabrielle
samsara
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#2

03.03.2020, 12:57

Ist der Nachlass denn überhaupt überschuldet?
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