Anspruch G - Formulierungshilfe erbeten
Verfasst: 02.03.2020, 15:07
Es geht um die ZV eigener Gebühren gegenüber der ehem. Mandantin.
Diese hatte mit ihrem Ex-Mann einen Übertragungsvertrag geschlossen mit der Vereinbarung
"Ausgenommen von vorstehender Vereinbarung (Anm.: wechselseitiger Verzicht auf Zugewinnausgleichsansprüche etc.) wird jedoch ein Anspruch der Ersch. zu 1) gegen den Ersch. zu 2) auf Zahlung des hälftigen Betrages, der sich bei einer etwaigen Veräußerung des in § 1 bezeichneten Objektes innerhalb von acht Jahren ab heute (Tag der Beurkundung) über dem heute zugrundegelegten Wert von 85.000 € ergibt."
Diesen Anspruch soll ich pfänden.
Meine Formulierung lautete:
Anspruch G
"auf Auszahlung des hälftigen Betrages, der sich bei einer etwaigen Veräußerung des Grundbesitzes ..., eingetragen im Grundbuch von ... innerhalb von acht Jahren ab dem (Tag der Beurkundung) ergebenden Erlös über dem festgelegten Wert von 85.000 € ergibt, vereinbart mit GÜV vom ... UR-Nr. ..."
Die Rechtspflegerin stört sich nun an dieser Formulierung, kann mir aber auch nicht so recht sagen, wie sie es gerne hätte. Sie sagte, sie verstehe zwar, was gemeint ist, dafür habe sie das Ganze aber mehrmals lesen müssen.
Habt ihr vielleicht eine bessere/verständlichere Formulierung für mich? Mir dreht sich schon der Kopf.
Vorlage war für mich der beurkundete Vertrag.
Diese hatte mit ihrem Ex-Mann einen Übertragungsvertrag geschlossen mit der Vereinbarung
"Ausgenommen von vorstehender Vereinbarung (Anm.: wechselseitiger Verzicht auf Zugewinnausgleichsansprüche etc.) wird jedoch ein Anspruch der Ersch. zu 1) gegen den Ersch. zu 2) auf Zahlung des hälftigen Betrages, der sich bei einer etwaigen Veräußerung des in § 1 bezeichneten Objektes innerhalb von acht Jahren ab heute (Tag der Beurkundung) über dem heute zugrundegelegten Wert von 85.000 € ergibt."
Diesen Anspruch soll ich pfänden.
Meine Formulierung lautete:
Anspruch G
"auf Auszahlung des hälftigen Betrages, der sich bei einer etwaigen Veräußerung des Grundbesitzes ..., eingetragen im Grundbuch von ... innerhalb von acht Jahren ab dem (Tag der Beurkundung) ergebenden Erlös über dem festgelegten Wert von 85.000 € ergibt, vereinbart mit GÜV vom ... UR-Nr. ..."
Die Rechtspflegerin stört sich nun an dieser Formulierung, kann mir aber auch nicht so recht sagen, wie sie es gerne hätte. Sie sagte, sie verstehe zwar, was gemeint ist, dafür habe sie das Ganze aber mehrmals lesen müssen.
Habt ihr vielleicht eine bessere/verständlichere Formulierung für mich? Mir dreht sich schon der Kopf.
![Nachdenken :nachdenk](./images/smilies/nachdenk.gif)
![Hofnarr-Smiley :hofnarr](./images/smilies/kaspar.gif)
Vorlage war für mich der beurkundete Vertrag.