Hallo zusammen ,
ich hab mal irgendwo gelesen, dass die Pfändung eines KFZ schwierig sein kann, wenn der Wert des Autos des Streitwert übersteigt. Meine Kollegin sagt aba, das geht trotzdem. So, unsere Forderung beträgt ca. 600,00 € und ich soll eine A-Klasse pfänden. Der GV hat schon 700,00 € Kostenvorschuss angefordert. Der Brief ist nicht beim Schuldner, sondern bei einem Bekannten, weil er den Brief angeblich als Sicherheit für ein privates Darlehen übergeben hat. Im Darlehensvertrag steht aba ein anderes KFZ als Sicherheit drin. Ich hab bissl Bammel, dass die ganze Sache nach hinten los geht. Kann mir jemand helfen?? Gibt es Rechtsprechungen dazu?
Schonmal vielmals
Pfändung KFZ
- butterflybabe
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Weißt du, wieviel das Auto wert ist?
Kann man nicht die Herausgabe des Briefes verlangen? Denn eigentlich ist ja, soweit ich weiß, Eigentümer eines Kfz, wer den Brief hat.
Kann man nicht die Herausgabe des Briefes verlangen? Denn eigentlich ist ja, soweit ich weiß, Eigentümer eines Kfz, wer den Brief hat.
Also schätzungsweise ist eine Mercedes A-Klasse CDi, Bj. 2000, 75.000 km mehr wert als 600 €, minimum vielleicht so 5000-6000 € (???)
Eine Herausgabeklage hört sich schonmal gut an, wenn er den Brief nicht doch als Sicherheit gegeben hat.
Eine Herausgabeklage hört sich schonmal gut an, wenn er den Brief nicht doch als Sicherheit gegeben hat.
Montags fühl ich mich wie Robinson Crusoe auf einer einsamen Insel:
Ich warte auf Freitag... :wecker
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Bis später ;)
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- advocatus diaboli
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@butterflybabe:
Nein, Halter und Eigentümer eines Kfz können verschiedene Personen sein (bestes Beispiel ist der vom eigenen Ersparten gekaufte PKW, der zwecks günstigerer Versicherung als Zweitwagen auf einen Elternteil zugelassen wird). Du meinst wahrscheinlich, daß bei Vorlage/Übergabe des Briefs gutgläubiger Erwerb des Eigentums an einem Kfz möglich ist.
Nein, Halter und Eigentümer eines Kfz können verschiedene Personen sein (bestes Beispiel ist der vom eigenen Ersparten gekaufte PKW, der zwecks günstigerer Versicherung als Zweitwagen auf einen Elternteil zugelassen wird). Du meinst wahrscheinlich, daß bei Vorlage/Übergabe des Briefs gutgläubiger Erwerb des Eigentums an einem Kfz möglich ist.
ja, ist wohl ein mercedes sprinter. der is selbständig. schätzungsweise ist das sein firmenwagen und die a-klasse nutzt er privat, weil viele kilometer hat die ja noch nicht gefahren.
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Hat der Schuldner die Vermögensversicherung abgegeben und was steht dort bzgl. der PKW? Von wann ist ggf. die Vermögensversicherung und von wann der Darlehnsvertrag?
Im Vermögensverzeichnis (08/2007) gibt der Schuldner an, er habe beide KFZ als Sicherheit für ein privates Darlehen übereignet. Sowohl bei der A-Klasse, als auch beim Sprinter gibt er an, der Brief sei beim Darlehensgeber. Der dem Vermögensverzeichnis beigefügte Darlehensvertrag (2005) beinhaltet jedoch nur den Sprinter als Sicherheit. Wenn da noch ein Darlehensvertrag nach 2005 abgeschlossen wurde, hätte er den doch auch beifügen müssen, oda??
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Ja, hätte er. Ich würde einfach mal pfänden. Das Auto muss ja auch nicht gleich weggenommen werden, der GV kann auch Pfandsiegel auf die Türschlösser kleben und die Nummernschilder mitnehmen. Wenn jemand anders meint, das Auto gehöre ihm, wird er sich schon melden.
AC/D Schuhe aus!
joah, das denk ich auch. na dann werd ich mal gucken was dabei raus kommt...
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