Zwangsvollstreckung in diesem Fall überhaupt noch lohnenswert?
Verfasst: 27.02.2020, 08:59
Guten Morgen.
Ich bin einige alte Zwangsvollstreckungsakten durchgegangen. Bei zwei von Ihnen haben wir Vollstreckungsbescheid gegen den selben Schuldner, bei einem ist unsere Mandantin die Antragstellerin und beim anderen sind wir der Antragsteller.
Der letzte Stand ist, dass der Schuldner nach Spanien verzogen ist, die genaue Adresse ist nicht bekannt, nur dass er nach Spanien verzogen ist. Meine Vorgängerin hat daraufhin die Mandantin angeschrieben, per Post und per E-Mail und gefragt, ob sie Näheres weiß (der Schuldner ist der Ex-Mann der Mandantin), aber die Post kam zurück mit "Adresse unbekannt" und die Mandantin hat sich auf die E-Mail nie gemeldet, auch nicht nach zwei, drei Rückfragen.
Es scheint mir falsch zu sein einen Zwangsvollstreckungstitel zu bearbeiten an dem der Antragsteller anscheinend gar kein Interesse mehr hat. Ich meine, selbst wenn wir das Geld vollstrecken, wie sollten wir es der Mandantin überweisen, da zu ihrem Aufenthaltsort gerade gar nichts bekannt ist?
Dann haben wir natürlich noch den Zwangsvollstreckungsbescheid für unsere Kosten. Mein Chef meinte nur, dass man da doch was machen können muss, schließlich sind die Eltern des Schuldners, die noch in Deutschland leben, wohlhabend, aber unser Titel ist doch gegen den Schuldner und nicht seine Eltern, da können wir sicher nichts herausholen.
Das Einzige, was ich jetzt m.E. tun könnte ist zu versuchen, die Adresse des Schuldners in Spanien herauszufinden. Ich frage mich nur, ob sich das lohnt, die Vollstreckung ins Ausland ist meistens nicht sehr einfach und verursacht erhebliche Kosten.
Was meint ihr, gibt es da etwas, was ich tun kann? Mein Chef sagt mir immer, ich soll bei diesen Altfällen nicht allzuviele Kosten verursachen, deshalb habe ich bei diesem Fall bis jetzt noch nichts weiter veranlasst.
Ich bin einige alte Zwangsvollstreckungsakten durchgegangen. Bei zwei von Ihnen haben wir Vollstreckungsbescheid gegen den selben Schuldner, bei einem ist unsere Mandantin die Antragstellerin und beim anderen sind wir der Antragsteller.
Der letzte Stand ist, dass der Schuldner nach Spanien verzogen ist, die genaue Adresse ist nicht bekannt, nur dass er nach Spanien verzogen ist. Meine Vorgängerin hat daraufhin die Mandantin angeschrieben, per Post und per E-Mail und gefragt, ob sie Näheres weiß (der Schuldner ist der Ex-Mann der Mandantin), aber die Post kam zurück mit "Adresse unbekannt" und die Mandantin hat sich auf die E-Mail nie gemeldet, auch nicht nach zwei, drei Rückfragen.
Es scheint mir falsch zu sein einen Zwangsvollstreckungstitel zu bearbeiten an dem der Antragsteller anscheinend gar kein Interesse mehr hat. Ich meine, selbst wenn wir das Geld vollstrecken, wie sollten wir es der Mandantin überweisen, da zu ihrem Aufenthaltsort gerade gar nichts bekannt ist?
Dann haben wir natürlich noch den Zwangsvollstreckungsbescheid für unsere Kosten. Mein Chef meinte nur, dass man da doch was machen können muss, schließlich sind die Eltern des Schuldners, die noch in Deutschland leben, wohlhabend, aber unser Titel ist doch gegen den Schuldner und nicht seine Eltern, da können wir sicher nichts herausholen.
Das Einzige, was ich jetzt m.E. tun könnte ist zu versuchen, die Adresse des Schuldners in Spanien herauszufinden. Ich frage mich nur, ob sich das lohnt, die Vollstreckung ins Ausland ist meistens nicht sehr einfach und verursacht erhebliche Kosten.
Was meint ihr, gibt es da etwas, was ich tun kann? Mein Chef sagt mir immer, ich soll bei diesen Altfällen nicht allzuviele Kosten verursachen, deshalb habe ich bei diesem Fall bis jetzt noch nichts weiter veranlasst.