Monatliche Überzahlung des Drittschuldners

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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NiciK85
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#1

26.02.2020, 13:01

Ich habe folgendes Problem:

Wir haben einen PfüB gegen den Arbeitgeber erwirkt. Dieser zahlt auch seit Jahren monatlich den pfändbaren Betrag an uns aus. Es kommt jedoch jedes Jahr zum Jahresende wegen dem Weihnachtsgeld dazu, dass wir im Dezember einen höheren Betrag bekommen (dagegen ist ja nichts einzuwenden), aber aufgrund dass die immer wieder vergessen den Auftrag umzustellen, bekommen wir auch im Januar immer den erhöhten Betrag gezahlt. Dies fällt dem Arbeitgeber dann auf und er verrechnet die monatliche Überzahlung dann mit den Zahlungen für die darauf folgenden Monate (dh wir bekommen weniger). Bisher haben wir das immer so hingenommen. Dieses Mal war es aber so, dass wir nun seit Dezember, sprich 3 x den erhöhten Betrag erhalten haben, da die es wieder mal vergessen haben zu ändern und nun ist es ihnen aufgefallen und sie wollen die Überzahlung wie die Jahre zuvor auf die Folgemonate verrechnen. dh wir würden dann erst wieder im Mai Geld bekommen. Gibt es irgendeine Gesetzeslücke oder irgendetwas was eine Verrechnung untersagt? Oder ist der Drittschuldner dazu befugt bzw. sogar verpflichtet Zuvielgezahltes dann solange zu verrechnen bis es wieder passt? Aus Sicht des Schuldners ist es nachvollziehbar, für uns als Gläubigervertreter wäre es aber schön wenn wir sagen dürften, nein es erfolgt keine Verrechnung, ab März zahlt ihr dann wieder den normalen Betrag weiter.

Kann mir da jemand zeitnah helfen, da ja wieder Monatsende ist und die nächste Zahlung zu erfolgen hätte, dh wir wenn was machbar wäre wir jetzt reagieren müssten. Vielleicht auch mit Verweisen auf Gesetzestexte oder Kommentare.

Dankeschön :thx
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Soenny
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#2

26.02.2020, 15:53

Der ArbG hat den pfändbaren Betrag auszuzahlen. Zahlt er mehr, muß er sich mit dem SC auseinandersetzen, kann aber m.M.n. nicht verrechnen. Muß er halt aufpassen.
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NiciK85
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#3

26.02.2020, 17:16

Gibt es dazu denn irgendeine Rechtsprechung oder Kommentar? Würde mich wenn ich den Drittschuldner deswegen anschreibe gerne auf irgendwas berufen können.
NiciK85
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#4

29.02.2020, 20:14

Kann mir sonst niemand etwas konkretes zu meiner Frage sagen? 😕
Feldhamster
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#5

01.03.2020, 15:45

viewtopic.php?f=41&t=48089&start=10

Dort Eintrag Nr. 16, dem schließe ich mich an.
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