Herausgabe eines Wochenendhauses

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Drea1
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#1

25.02.2020, 11:29

Hallo ihr Lieben,

ich soll die Herausgabe eines fest verbauten Wochenendhaus (5 x 4m) vollstrecken. Der Gerichtsvollzieher sagte mir, der Gläubiger müsse die Mannschaft für Abbau, Transport (ca. 150 m), und Wiederaufbau selbst stellen.

Können wir diese Kosten später im Rahmen der Vollstreckung festsetzen lassen, wenn unser Mandat jetzt Hilfskräfte engagieren muss?
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Anahid
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#2

25.02.2020, 12:46

Ja
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Drea1
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#3

25.02.2020, 18:45

Gilt das auch für Arbeitsstunden von Bekannten, ohne "ordentliche Rechnung"?
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Adora Belle
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#4

25.02.2020, 19:04

Kann ich mir kaum vorstellen.
Geiselmann
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#5

25.02.2020, 20:11

Kann mir nicht vorstellen, dass Schwarzarbeit als notwendige Kosten festgesetzt wird, gem.788 ZPO.
S. Geiselmann
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#6

26.02.2020, 09:53

Okay, hier ist es zwar üblich, ein paar Freunde und Bekannte zusammenzutrommeln, die einem unentgeltlich bei einer solchen Aktion helfen. Das muss man dem Schuldner aber nicht schenken, zumindest die Eigenleistung sollte man in Rechnung stellen.
Aber dann werden wir schauen, mit welchen Kosten unser Mandat bei einem "Umzug" mit Hilfe einer Firma rechnen muss.
Danke euch
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