Drittschuldnerauskunft, Haftbefehl

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Jeana
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#1

25.02.2020, 09:47

Ich kenne mich in ZV so gut wie nicht aus. Also sehr kaltes Wasser für mich. Meine Vorgänger hat Drittschuldnerauskunft und Haftbefehl beantragt.

Jetzt kam vom GVZ die Drittschuldnerauskunft mit Kontonummer.

Im Schreiben davor stand: Den Vorgang werde ich dem zuständigen Richter beim Amtsgericht zwecks Erlass eines Haftbefehls vorlegen, sobald die heute erlassene Eintragungsanordnung dem Schuldner zugestellt und nach zweiwöchiger Wartefrist deren Eintragung im Schuldnerverzeichnis vollzogen ist.

Bitte richten Sie bis zum Erlass des Haftbefehls keine Sachstandsanfragen an mich, da ich keinen Einfluss auf die weitere Bearbeitung habe.

Was ist jetzt zu tun?

Abwarten?

Gleich Konto pfänden?

Oder sonst was?

Kann mir hier jemand weiterhelfen bitte.
:thx
silvester
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#2

25.02.2020, 09:51

Warum auf den Haftbefehl warten? Konto pfänden.
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