Lohnpfändung Mitteilungspflicht über Beschäftigungsende

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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LazyLiz
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#1

24.02.2020, 15:02

Hallo,
muss der Drittschuldner dem Gläubiger eine Mitteilung darüber machen, wenn der Schuldner aus der Firma ausscheidet? Ggf., wo steht das?
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Anahid
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#2

24.02.2020, 16:29

Also ich hab jetzt mal gesucht, aber ich glaube nicht, dass es da eine Verpflichtung gibt. Der Drittschuldner ist verpflichtet, einmal die Drittschuldnerauskunft abzugeben; aber darüber hinaus kann ich keine Erklärungspflichten finden.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
LazyLiz
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#3

25.02.2020, 13:35

Hatte ich befürchtet. Danke für die prompte Antwort!
Whiterose90
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#4

26.02.2020, 02:36

Er muss nicht, aber wenn man die Gehaltszettel des Schuldners in regelmässigen Abständen abfordert, dann teilen die AG das mit (Anspruch darauf ist eine unselbstständige Nebenforderung bei einer Lohnpfändung).
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