Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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LuisaJL
- Daueraktenbearbeiter(in)
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#1
24.02.2020, 10:27
Hallo
Wir haben im vorliegenden Fall einen gerichtlichen Vergleich geschlossen, aus dem unsere Mandantin zahlen musste.
Die Gegenseite schickt uns nun eine Vollstreckungsandrohung mit RA-Gebühren.
Muss der Vergleich vor Vollstreckungsandrohung nicht erst im Parteibetrieb zugestellt werden? Ob der Gegenseite eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels vorliegt, weiß ich nicht.
Sind die Gebühren der Gegenseite erstattungsfähig?
Liebe Grüße
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Anahid
- Hexe vom Dienst
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...ist hier unabkömmlich !
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#2
24.02.2020, 10:53
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.