Zwangsversteigerungsantrag bei hälftigen Miteigentum

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
LauraKatharina
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#11

24.09.2020, 11:52

AliceImWunderland hat geschrieben:
16.09.2020, 11:14
Die Frage stellt sich hier: hat der eine Erbe, der die Zwangsversteigerung betreiben möchte, Ansprüche gegen die Erbengemeinschaft? Zahlungstitel o.ä., oder möchte er einfach nur, dass der Grundbesitz veräußert wird?
Tatsächlich möchte die gesamte Erbengemeinschaft das das Haus versteigert wird. Titel liegt vor.
Den Sachverhalt habe ich eben erläutert. Die Erbengemeinschaft hat ein Haus geebrt, welches die Erblasserin aber bereits verkauft hat bzw. verkaufen wollte. Die Käufer sind den Raten aber nicht nachgekommen und solange können wir die Versteigerung betreiben. Anderweitige Vollstreckung lief ins Leere.

Ich hatte mich nur gefragt, ob ich - wenn ich nur einen Erben vertrete - eben auch die Versteigerung des gesamtes Objekts beantragen kann oder dann nur über den Anteil.

(Zwischenzeitlich vertreten wir die gesamte Erbengemeinschaft, also hat sich das Thema eigentlich erledigt. Ich hatte aber so viel gesucht dazu und nichts gefunden das es mich doch interessieren würde).
elena94
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#12

25.09.2020, 13:52

@LauraKatharina liegt euch der Kaufvertrag vor? Also der, den die Erblasserin damals mit dem nun nicht zahlenden Käufer geschlossen hat. Im Normalfall sind in solchen Kaufverträgen gewisse Vereinbarungen und Sicherheiten für den Fall enthalten, dass der Käufer den Ratenzahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Wurde der Vertrag bereits dahingehende geprüft? Wer steht jetzt als Eigentümer im Grundbuch (ich kenne aus meiner Arbeit im Notariat verschiedene Varianten für die Abwicklung solche Verträge)?
Vielleicht kann dieser Kaufvertrag rückabgewickelt werden, sodass die Erbengemeinschaft die Immobilie dann schließlich auf "normalem" Wege an jemand anderes verkaufen kann. Das wäre doch sicherlich ergiebiger für die, als eine Versteigerung...
Liebe Grüße :wink1
Eli
LauraKatharina
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#13

02.10.2020, 11:38

elena94 hat geschrieben:
25.09.2020, 13:52
@LauraKatharina liegt euch der Kaufvertrag vor? Also der, den die Erblasserin damals mit dem nun nicht zahlenden Käufer geschlossen hat. Im Normalfall sind in solchen Kaufverträgen gewisse Vereinbarungen und Sicherheiten für den Fall enthalten, dass der Käufer den Ratenzahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Wurde der Vertrag bereits dahingehende geprüft? Wer steht jetzt als Eigentümer im Grundbuch (ich kenne aus meiner Arbeit im Notariat verschiedene Varianten für die Abwicklung solche Verträge)?
Vielleicht kann dieser Kaufvertrag rückabgewickelt werden, sodass die Erbengemeinschaft die Immobilie dann schließlich auf "normalem" Wege an jemand anderes verkaufen kann. Das wäre doch sicherlich ergiebiger für die, als eine Versteigerung...
Ja der Vertrag liegt vor.
Es gibt in dem Vertrag eine Klausel, dass die Zwangsversteigerung eingeleitet werden kann, sobald mit 3 Raten in Verzug und das bereits eine Grundschuld entsprechend eingetragen wurde.
Als Eigentümer steht ja jetzt der Käufer, die Erblasserin hatte die Grundschuldeintragung.

Das "Problem" an dem Fall ist, dass die Erben erst von einem anderen Anwalt vertreten wurden. Die Sache ist schon über 10 Jahre alt aber der Anwalt hatte leider verschlafen sofort die Versteigerung durchzuführen als die Käufer das erste mal in Verzug waren. Da wurden diverse Vollstreckungsversuche in die Wege geleitet aber die verliefen alle ins Leere.

Ich hab jetzt einen Antrag auf Versteigerung fertig gemacht und warte mal ab was passiert :)
elena94
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#14

08.10.2020, 14:34

LauraKatharina hat geschrieben:
02.10.2020, 11:38
Ja der Vertrag liegt vor.
Es gibt in dem Vertrag eine Klausel, dass die Zwangsversteigerung eingeleitet werden kann, sobald mit 3 Raten in Verzug und das bereits eine Grundschuld entsprechend eingetragen wurde.
Als Eigentümer steht ja jetzt der Käufer, die Erblasserin hatte die Grundschuldeintragung.
Okay, das macht es natürlich schwierig, da etwas rückabzuwickeln, sofern nicht mittels bedingter Rückübertragungsverpflichtung und entsprechender Vormerkung ein solcher Anspruch dinglich gesichert worden ist. Ich gehe aufgrund des Textes davon aus, dass das nicht der Fall ist und nur eine Grundschuld für die damalige Verkäuferin für den Kaufpreis eingetragen worden ist.
Dann bleibt echt nicht viel übrig, außer die ZV in den Grundbesitz zu betreiben, aber das schien ja bisher nie zu fruchten. Viel Erfolg für die Versteigerung! :huepf :)
Liebe Grüße :wink1
Eli
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