Sicherung Kosten Verteilungserlös Teilungsversteigerung ohne KFB

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hoschte1
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#1

20.02.2020, 09:46

Hallo Ihr Lieben,

nach langer Zeit benötige ich mal wieder Eure Hilfe.

Folgendes Problem:

Unser Mandant wurde bzgl. Abgabe einer Zustimmungserklärung gegenüber der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts zur Teilungsversteigerung verklagt.
Widerklagend haben wir beantrag, eine Zustimmungserklärung gegenüber der Hinterlegungsstelle beim Amtsgericht zur Teilungsversteigerungssache gegen unseren Mandanten auf Zahlung in Höhe der Summe X an die Gegenseite Zug um Zug gegen Abgabe der an das Amtsgericht gerichtetet Erklärung unseres Mandanten, in der dieser in die Auszahlung der Summe X an die Gegenseite einwilligt.
Im Ergebnis der I. Instanz wurde die Gegenseite verpflichtet, eine Zustimmungserklärung gegenüber der Hinterlegungsstelle auf Auszahlung einer Summe X an unseren Mandaten abzugebe.

Gegenseite hat natürlich Beschwerde eingelegt. Schreibt aber nur Blödsinn.

Jetzt mein Problem:
Wir wollen unsere Kosten vom Verteilungserlös der Gegenseite sofort sichern, haben dann ja aber noch gar keinen KFB. Das KFB-Verfahren würde zu lange dauern, da die Gegnerin dann das Geld wegschaffen wird.
Meine Chefin meint, dass man wohl bei Gericht die Sicherung der Kosten ohne KFB beantragen kann.

Sorry Leute. Ich habe keine Ahnung wie ich das machen soll und finde auch bei meinem Freund Google nichts.

Habt Ihr eine Idee? Ich habe gerade den absoluten Pfeil im Kopf. :pfeif

Danke schon vorab.

Eure Hoschte1
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Anahid
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#2

20.02.2020, 10:07

Ich persönlich kann Dir zwar bei Deinem Problem nicht helfen, da ich von sowas noch nie gehört habe, aber Du musst bitte Dein Profil ergänzen und Deinen Beruf eintragen, da Dir ansonsten hier niemand antworten darf (s. Forenregeln). Ist bestimmt bei der Forenumstellung abhanden gekommen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
hoschte1
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#3

20.02.2020, 10:15

So geändert. Sorry war lange nicht mehr bei FoReNo.

Zurück zu meinem Problem.
Ich habe jetzt herausgefunden, dass ich einen KFA beantragen kann. Wie bekomme ich es aber hin, dass das AMTSgericht den Antrag ans KAMMERgericht hochreicht, dass es im Beschwerdebeschluss mit festgesetzt werden kann. Ich finde dazu nicht. Hat das schon einmal jemand gehabt?
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