Hallo zusammen,
ich habe einen Pfüb beantragt, u. a. Anspruch D nebst "Auskunfts- und Rechnungslegung zur Feststellung des Gegenstandes und des Betrages des Anspruchs aus den jeweiligen Guthaben der Girokonten wird als Nebenanspruch mit gepfändet."
Ein AG moniert mir nun diesen aufgeführten Anspruch und sagt:
"gem. höchstrichterlicher Rechtsprechung sind die selbständigen Ansprüche aus einem Girovertrag bei der Kontenpfändung im Gegensatz zu den übrigen Nebenrechten nicht mit der Hauptforderung pfändbar. Zu den selbständigen Ansprüchen zählen vor allem: a) Erteilung von Zweitschriften von Kontoauszügen, die ab Zustellung des Pfüb erfolgt sind, b )Kontostandsauskünfte, c) Kündigung und Auskunft als sonstige sich aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Ansprüche."
Hattet ihr sowas schon mal? Das ist das erste Gericht, welches mir diesen o. g. Antrag moniert.
LG Trine