Hallo Ihr lieben..
Ich habe einen Pfüb beantragt, der auch antragsgemäß erlassen wurde.
Der Pfüb wurde an den Schuldner zugestellt aber an die Drittschuldnerin nicht ( Privatperson)
Ich konnte nunmehr die neue Anschrift der Drittschuldnerin ermitteln.
Muss ich jetzt eine Berichtigung des Pfübs beantragen (wegen der Anschrift) oder reicht es aus, wenn ich die Zustellung des Pfübs an den jetzt zuständigen Gerichtsvollzieher schicke und beantrage, den Pfüb zuzustellen?
Oder sollte ich bei der Gerichtsvollzieherverteilerstelle die Zustellung beantragen?
Was ist mit den bisherigen Kosten ( 2* EMA, Gerichtsvollzieherkosten)
Meine Mitarbeiterin sagt, dass ich einen komplett neuen Pfüb machen muss.
Wir sind uns beide nicht einig, daher wollte ich euch mal fragen.
Danke:)
Pfüb Zustellung
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17576
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Wenn Du die Kosten von dem PfÜB umfasst haben willst, musst Du m.E. tatsächlich einen neuen PfÜB beantragen. Ansonsten dürfte es ausreichen, den GV mit der Zustellung des PfÜB an die richtige Adresse zu beauftragen. Ob Du da nun die Gerichtsvollzieherverteilerstelle bemühst oder einen Auftrag an den zuständigen GV unmittelbar erteilst, bleibt Dir überlassen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
Der Gläubiger hat den Beschluss dem Drittschuldner zustellen zu lassen. Die Wirkung der Pfändung tritt mit der Zustellung an den Drittschuldner ein. Wie konnte der Gerichtsvollzieher den Beschluss mit einer Abschrift der Zustellungsurkunde (!) dem Schuldner zuzustellen, wenn der Drittschuldner von ihm nicht zu ermitteln war?
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 71
- Registriert: 30.01.2019, 18:49
- Beruf: REFA Anfängerin
- Software: RA-Micro
Hallo.-) sorry, dass ich so spät antworte.silvester hat geschrieben: ↑21.02.2020, 08:27Der Gläubiger hat den Beschluss dem Drittschuldner zustellen zu lassen. Die Wirkung der Pfändung tritt mit der Zustellung an den Drittschuldner ein. Wie konnte der Gerichtsvollzieher den Beschluss mit einer Abschrift der Zustellungsurkunde (!) dem Schuldner zuzustellen, wenn der Drittschuldner von ihm nicht zu ermitteln war?
Es waren nämlich 2 Drittschuldner. Dem einen konnte der Pfüb zugestellt werden dem anderen nicht. Der Schuldner ist übrigens auch Drittschuldner ist dieser Zwangsvollstreckungsangelegenheit.
Danke für die Antworten.