Zusammenrechnung Erwerbsminderungsrente und Pflegegeld
Verfasst: 13.02.2020, 10:55
Hallo Zusammen,
unsere Schuldnerin erhält von der DRV eine Erwerbsminderungsrente. Diese unterhalb des pfändbaren Betrages.
Die Audi BKK zahlt weiterhin Pflegegeld. Dieses wird von der BKK direkt an den Pflegedienstleiter gezahlt.
Wenn ich beide Beträge zusammenrechnen würde, hätte ich einen pfändbaren Betrag.
Daher meine Frage: Kann ich eine Zusammenrechnung der beiden Leistungen beantragen, auch wenn das Pflegegeld direkt an den Pflegedienstleiter gezahlt wird?
Ich weiß auch, dass Pflegegeld nur bedingt pfändbar ist. Aber wäre das vielleicht eine Möglichkeit?
Bin auf Eure Antworten gespannt.
Liebe Grüße
unsere Schuldnerin erhält von der DRV eine Erwerbsminderungsrente. Diese unterhalb des pfändbaren Betrages.
Die Audi BKK zahlt weiterhin Pflegegeld. Dieses wird von der BKK direkt an den Pflegedienstleiter gezahlt.
Wenn ich beide Beträge zusammenrechnen würde, hätte ich einen pfändbaren Betrag.
Daher meine Frage: Kann ich eine Zusammenrechnung der beiden Leistungen beantragen, auch wenn das Pflegegeld direkt an den Pflegedienstleiter gezahlt wird?
Ich weiß auch, dass Pflegegeld nur bedingt pfändbar ist. Aber wäre das vielleicht eine Möglichkeit?
Bin auf Eure Antworten gespannt.
Liebe Grüße