Zusammenrechnung Erwerbsminderungsrente und Pflegegeld

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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*Butterfly_83*
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#1

13.02.2020, 10:55

Hallo Zusammen,

unsere Schuldnerin erhält von der DRV eine Erwerbsminderungsrente. Diese unterhalb des pfändbaren Betrages.
Die Audi BKK zahlt weiterhin Pflegegeld. Dieses wird von der BKK direkt an den Pflegedienstleiter gezahlt.
Wenn ich beide Beträge zusammenrechnen würde, hätte ich einen pfändbaren Betrag.

Daher meine Frage: Kann ich eine Zusammenrechnung der beiden Leistungen beantragen, auch wenn das Pflegegeld direkt an den Pflegedienstleiter gezahlt wird?

Ich weiß auch, dass Pflegegeld nur bedingt pfändbar ist. Aber wäre das vielleicht eine Möglichkeit?

Bin auf Eure Antworten gespannt.

Liebe Grüße
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#2

13.02.2020, 12:27

Hallo Zusammen, ja. Du kannst die Beträge auf dem Pfüb-Formular von Gericht zusammenrechnen lassen. Siehe § 850e
Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens, auf der ersten Seite rechts auf dem Formular die entsprechenden Kästchen ankreuzen.
Schönen Tag wünsche ich euch noch.
joggellive
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#3

14.02.2020, 17:33

Neinndas geht nicht. Pflegegeld ist nicht pfändbar. Es wird ausgezahlt wenn eine Behinderungbund damit einhergehende Pflegestufe anerkannt wurde. Das Pflegegeld ist für Ddn pflegenden, als bezahlung das der zu pflegende, gepflegt wird und somit nicht pfändbar.

Ausnahmefälle
Pflegegeld kann gepfändet werden, wenn es als Einkommen an Pflegekräfte weitergereicht wird
hier gilt die Pfändungsgrenze, die individuell festgelegt werden muss
*Butterfly_83*
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#4

19.02.2020, 09:49

Wir möchten es nicht finden, sondern zum Einkommen hinzurechnen, damit dieses Höhe wird. Unsere Forderungen betrifft Gesundheitsleistungen. Weiß jemand ob es da vielleicht eine Ausnahme gibt?
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