Pfändung hinterlegter Beträge beim Amtsgericht Monierung
Verfasst: 12.02.2020, 11:40
Hallo,
ich soll Forderungen, die beim Amtsgericht hinterlegt sind, pfänden. Ich habe da auch einen PfÜB beantragt. Nun kam vom Gericht ein Schreiben zurück mit folgenden Beanstandungen:
"... gem. VertretungsV des Freistaates Bayern erfolgt eine Vertretung in dieser Sache nicht durch das AG Mühldorf am Inn. Ein berichtigter Vordruck... ist einzureichen."
und
"Die Sicherheitsleistung ist nachzuweisen oder eine Rechtskraftbestätigung vorzulegen; ansonsten nur Vollstreckung gem. 720 a ZPO ohne Überweisung."
Wir haben als "Bestätigung" für die Hinterlegungen lediglich einen Antrag des vorherigen Rechtsanwalts unseres ehem. Mandanten.
Meine Frage nun: wie sind die beiden Monierungen am Besten zu beheben? Wie soll ich weiter vorgehen?
Danke schon mal, LG Lena
ich soll Forderungen, die beim Amtsgericht hinterlegt sind, pfänden. Ich habe da auch einen PfÜB beantragt. Nun kam vom Gericht ein Schreiben zurück mit folgenden Beanstandungen:
"... gem. VertretungsV des Freistaates Bayern erfolgt eine Vertretung in dieser Sache nicht durch das AG Mühldorf am Inn. Ein berichtigter Vordruck... ist einzureichen."
und
"Die Sicherheitsleistung ist nachzuweisen oder eine Rechtskraftbestätigung vorzulegen; ansonsten nur Vollstreckung gem. 720 a ZPO ohne Überweisung."
Wir haben als "Bestätigung" für die Hinterlegungen lediglich einen Antrag des vorherigen Rechtsanwalts unseres ehem. Mandanten.
Meine Frage nun: wie sind die beiden Monierungen am Besten zu beheben? Wie soll ich weiter vorgehen?
Danke schon mal, LG Lena